Wo ist Rebecca Reusch?
14.03.2019 um 03:14Blutgräfin schrieb:sondern um den Beweis der Unschuld, den der Verdächtige erbringen soll.Ein Alibi ist also kein Beweis einer Unschuld eines Verdächtigen?
Blutgräfin schrieb:sondern um den Beweis der Unschuld, den der Verdächtige erbringen soll.Ein Alibi ist also kein Beweis einer Unschuld eines Verdächtigen?
Edelstoff schrieb:Unterdressen veröffentlichen die Medien mit Verweis auf Ermittlerkreise bzw. die Ermittler selbst innerhalb weniger Tage:Das ist nicht ganz richtig.
- Live-Bilder vom Abgleich der Reifenspuren
- Live-Bilder von Suchmannschaften, die im Wald rumstochern
- angebliche Aussagen des Schwagers in Vernehmungen "Ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts"
- KESY Standorte
- Zeugen: Reiter
- Hinweis auf Telefon- und Routerdaten
- uvm.
Thodde schrieb:Nach ihrem Rechtsverständnis müsste es demnach reichen, wenn ich als Tatverdächtiger einfach nur sage: "Ich war zur Tatzeit bei einem Bekannten in Berlin."Es geht um die Unschuldsvermutung. Dir muss vor Gericht die Schuld bewiesen werden. Im Zweifel wird für den Angeklagten entschieden.
Dann hätte ich also vor Gericht ein stichfestes Alibi, da nun die Berliner Ermittlungsbehörden aus 3 Millionen Bürgern meinen Bekannten ermitteln müssen, der mein Alibi bestätigt.
Das ist einfach nur Quark.
Entweder wirke ich als Angeklagter nun zu meiner Entlastung mit und nenne meinen Bekannten oder ich habe halt kein Alibi.
Thodde schrieb:Ein Alibi ist also kein Beweis einer Unschuld eines Verdächtigen?Unzulässiger Umkehrschluss.
Thodde schrieb:Ein Alibi ist also kein Beweis einer Unschuld eines Verdächtigen?Ich verstehe nicht, warum du den Satz nicht komplett einstellst. Machst du das bewusst? Oder soll ich helfen?
Thodde schrieb:Nach ihrem Rechtsverständnis müsste es demnach reichen, wenn ich als Tatverdächtiger einfach nur sage: "Ich war zur Tatzeit bei einem Bekannten in Berlin."Blödsinn, Sie haben nichts verstanden! Mit dieser Aussage hat er kein Alibi. Kein Alibi zu haben heisst jedoch nicht dass man schuldig ist. Die Schuld muss bewiesen werden, sonst wird es kein Urteil gegen ihn geben, es sei denn eine Vielzahl von Indizien lässt dies zu.
Dann hätte ich also vor Gericht ein stichfestes Alibi, da nun die Berliner Ermittlungsbehörden aus 3 Millionen Bürgern meinen Bekannten ermitteln müssen, der mein Alibi bestätigt.
Das ist einfach nur Quark.
Entweder wirke ich als Angeklagter nun zu meiner Entlastung mit und nenne meinen Bekannten oder ich habe halt kein Alibi.
Widmo schrieb:@helicopter90Indizien müssen nicht für einen sprechen, sondern gegen einen.
Welche Indizien sprechen denn für ihn?
Widmo schrieb:Welche Indizien sprechen denn für ihn?Und hier nochmal anschaulich verdeutlicht, dass du nichts von alledem verstanden hast, was hier mehrfach geduldigst erklärt wurde.
Widmo schrieb:Ich habe das natürlich für mich aufgenommen u verinnerlicht! Es tut mir sehr leid, aber Deine These überzeugt mich ganz u garnichtDu weißt also von meiner These, die ich gar nicht habe, weil ich einfach abwarte, was die weiteren Ermittlungen ergeben? Gratuliere, Glaskugel heute sauber poliert, was?
Widmo schrieb:Umkehrschluss ist...bis dato spricht erstmal alles gegen ihn!! Alles weitere wird sich zeigenDas ist doch völliger Blödsinn. Du kannst doch gar nicht beurteilen was gegen in spricht, da du den Antrag der Staatsanwaltschaft für den Haftbefehl nicht kennst. Und bei der Haftbeschwerde wird nun dieser Antrag der Staatsanwaltschaft angefechtet.
Widmo schrieb:Kennst Du ihn? Wir warten abWieso sollte ich ihn kennen? Vor allem verstehe ich nicht was das mit meiner Aussage zu tun haben sollte.