Professorin123 schrieb:Er muss sich nicht kooperativ verhalten und auch nicht an seiner Entlastung aktiv mitwirken. Schon gar nicht sollte er dies tun, wenn er sich durch seine eigene Entlastung mit einer anderen Straftat belastet. Vielleicht war er bei seiner ersten Verhaftung und Vernehmung kooperativ und die Ermittler haben ihm jedes Wort im Mund umgedreht, weshalb er jetzt keine Lust mehr auf aktive Mitwirkung hat? Soll vorkommen!
Und jetzt noch mal meinen Beitrag lesen.
Er SOLLTE !
Von muss steht da nichts.
Und ein Geständnis sowie Reue werden sehrwohl strafmildernd berücksichtigt! JA man kann jedwede Aussage verweigern. Ob das nun sinnvoll ist sei dahingestellt. Ist wei beim Strafticket fürs zu schnelle Fahren. Man hat den Fehler nun mal gemacht man kann es einfach bezahlen.
Man kann aber auch 3 Instanzen lang behaupten man wisse nicht wer gefahren ist und muss am Ende ein Fahrtenbuch führen und hatte selbst einen Aufwand der weit überm Ticketpreis lag.
Weiterhin wie gesagt. Wenn deine Minderjährige Schwägerin vor ihrem Verschwinden zuletzt mit dir zusammen war. Die Polizei dich fragt "was ist passiert? Wo ist die?" und die Aussage verweigerst... Du nicht erklären kannst, wo du mi dem Auto hingefahren bist usw.
Da sollen wir jetzt glauben, du willst nicht das einer raus bekommt, dass du dir in Polen die Nase pudern wolltest!?
Du darfst die Aussage verweigern. Aber natürlich macht dich das verdächtig.