Nussknacker13 schrieb:[Zitat:] "Auch die Zahnprothese ihres Mannes hatte sie entfernt, womöglich um eine Identifizierung zu erschweren."
Dann ist das auf jeden Fall auch für hier nun klar: Keine "herausgerissenen" Zähne, sondern das Gebiss wurde für die Verbringung entfernt. (Dafür der Knebel reingesteckt, das hat mir zu denken gegeben.)
Hier wird nochmal auf das Motiv eingegangen, Habgier erkannte das Gericht nicht, andere Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes konnte es nicht finden.
Das Motiv der Tat könne letztendlich nicht vollständig geklärt werden, so der Richter. Ein Mordurteil wegen Habgier, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, lehnten das Schwurgericht deshalb ab.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/zahnaerztin-zu-neun-jahren-haft-wegen-totschlags-verurteilt,S0NsbGg (Archiv-Version vom 29.05.2020)Gut und auch beruhigend finde ich, dass der Notwehr-Geschichte kein Glauben geschenkt und das planvolle und niederträchtige Handeln der Verurteilten vor, während und nach der Tat berücksichtigt wurde.
Interessant aus dem br-Link oben finde ich deshalb auch, dass gegen das "Gärtner"-Paar, also die Angestellten, mit denen P. und C. von U. vor der Tat noch gemeinsam essen waren und die die erwähnten Zahlungen erhielten, wohl doch noch ermittelt wird:
Die Richter schlossen in der Urteilsbegründung nicht aus, dass die 61-Jährige beim Transport der Leiche an die deutsch-tschechische Grenze Hilfe bekommen hat. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Gärtnerehepaar der Eheleute daran beteiligt war. Gegen die beiden möglichen Helfer ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits.
Wird vielleicht interessant, was sich da noch entwickelt.