Mord an Peter von U. (Laberweinting)
21.05.2020 um 20:32Sie wurde zu sechs Jahren Freiheitsentzug wg. Totschlag verurteilt, ihr Sohn bekam zwei Jahre auf Bewährung wg. Beihilfe. Der Richter begann die Verkündung des Urteils mit der Bemerkung, dass das Mordmerkmal der Heimtücke ein frauenfeindliches sei da die Frauen meist körperlich unterlegen seien und somit darauf angewiesen wären einen günstigen Moment abzuwarten. Ihr wurde eine Bewusstseinstörung bei Tatausführung attestiert und diese somit als Affekttat eingestuft obwohl sie die Tat über einen sehr langen Zeitraum geplant hatte. Das sei, so der Richter, kein Widerspruch.Aus einem Hörbuch des Josef Wilfling zum Fall der Annabella W.
Dieses Urteil von damals könnte richtungsweisend auch für diesen Fall hier sein. Ich bin gespann ob das Strafmass auch in diese Richtung geht.