Mord an Peter von U. (Laberweinting)
17.01.2020 um 22:14emz schrieb:Reicht es für Habgier, wenn sie sich trennen wollte, aber finanziell zu viel Federn hätte lassen müssen bei einer Scheidung? Ich kann es nicht einschätzen.Ja, rein juristisch gesehen reicht das. Die Rspr. geht davon aus, dass Habgier auch dann gegeben sein kann, wenn sich der Täter nur Aufwendungen ersparen, sprich den Verlust bereits vorhandenen Vermögens, verhindern wollte. Ob das in diesem Fall so war, wie die Finanzen unter den Ehepartnern geregelt waren, etc. lässt sich schlicht derzeit nicht beurteilen, wir werden abwarten müssen. Eine mögliche Konstellation könnte vielleicht auch sein, dass sie - im glauben an eine sehr stabile Beziehung - dem Ehemann Vermögenswerte übertragen hatte, um diese dem Zugriff möglicher Gläubiger zu entziehen und er sich dann scheiden lassen wollte.
Sollte es sich hier tatsächlich um einen Habgier-Mord handeln, bin ich allerdings etwas überrascht bezüglich der schlechten Planung, 'Entsorgung', etc. Das fühlt sich für mich eher nach einer ungeplanten Tat im Streit aus verletzter Eitelkeit, enttäuschter Liebe oder ähnlichem an.