@Vinni Für sie selbst macht es keinen Unterschied. Wenn sie Täterin des Mordes ist, wird sie als Mörderin bestraft, egal, ob sie allein gehandelt hat oder nicht.
Natürlich werden dann aber diejenigen, die mit ihr gehandelt haben, je nach konkreter Form ihrer Beteiligung ebenfalls bestraft.
Hat sie den Mord als Täterin begangen, dabei aber einen Mittäter gehabt, wird dieser Mittäter - genau wie sie - als Mörder bestraft.
Hat ihr jemand Beihilfe zum Mord geleistet oder ihr hinterher geholfen, den Mord zu vertuschen (etwa durch Beseitigen der Leiche), macht das für sie als Täterin und ihre Bestrafung als Mörderin keinen Unterschied. Aber dieser Gehilfe würde selber wegen Beihilfe zum Mord bestraft, und der, der ihr hinterher geholfen hat, würde ggf. wegen Strafvereitelung dran sein.