Kreuzbergerin schrieb:Schließt du aus, dass es aus der Erbschaft, die sie laut Aktenzeichen XY hatte, kommen könnte?
Durch diese Erbschaft hat sie den letzten Anstoß bekommen die Scheidung in Angriff zu nehmen.
Also werden das wohl mehr als ein paar hundert Euro gewesen sein.
Insofern verstehe ich nicht, wieso du bei deinen Überlegungen über die Herkunft des Geldes, die Erbschaft nicht berücksichtigst.
Wenn es so war, wie in xy dargestellt, dann hatte sie ihr eigenes Konto aufgelöst. Der Ehemann wollte ihr auf dieses Konto Geld überweisen, was dann aber an ihn zurück ging.
Bei den gefundenen Unterlagen war auch eine Bankkarte. Auf welches Konto diese ausgestellt war, wissen wir nicht:
- gemeinsames Konto
- aufgelöstes Konto auf ihren Namen
- Konto beinhaltend Erbschaft auf ihren Namen
Da eine Erbschaft nicht in den Zugewinn fällt und sie sich mit dem Gedanken einer Scheidung trug, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie dieses Geld separierte, allein schon, damit der Ehemann erst gar keinen Zugriff auf dieses Geld nehmen konnte. Diesen Rat dürfte ihr ihre Freundin gegeben haben.
MissMary schrieb:Seltsam ist nur, dass sie das Geld in dem Haus versteckte und nicht einer Freundin etc. zum Aufbewahren gab.
Wie erklärt man jemandem, dass er für einen Bargeld aufbewahren soll, ohne sich Rückfragen auszusetzen? Die Kanzlei ihrer Freundin befinden sich in Hamm, was nun nicht gleich um die Ecke ist.