Heikology schrieb:kreuzbergerin schrieb:
im Aktenzeichen Filmfall sagt BR dass sie die Fortbildung ausfallen lässt wegen eines Termins, der sich nicht verschieben lässt.
kreuzbergerin schrieb:
Aber BR hat doch ihrer Vorgesetzten gegenüber gar keinen Grund für ihre Absage genannt.
Das musste sie auch gar nicht, da die Teilnahme an der Fortbildung freiwillig war.
Da die Zeit zu editieren abgelaufen war, es sollte natürlich heißen:
Aber BR hat doch ihrer Vorgesetzten gar keinen
konkreten Grund für ihre Absage genannt.
Das musste sie auch gar nicht, da die Teilnahme an der Fortbildung freiwillig war.
Dann passen die beiden Aussagen auch zusammen.
Heikology schrieb:Kann ein Dritter den Termin "14.30 Uhr" ins Notizbuch geschrieben haben, um den Anschein zu erwecken, es hätten Pläne bestanden?
Für sich genommen wäre das möglich, solange die Polizei den Eindruck hat, dass es ihre Handschrift war.*
In Kombination mit der Aussage der Vorgesetzten von BR, dass sie am 26.09. unter Verweis auf einen mit der Fortbildung zeitgleichen (zeitähnlichen) Termin ihr Erscheinen bei der Fortbildung abgesagt hat, ist es eher nicht so wahrscheinlich.
*ein Vergleich der Handschriften ist natürlich nur möglich, wenn es sich wirklich um einen Eintrag in einen Kalender in Papierform handelte.