trailhamster schrieb:Reagiert sie zu früh, ist sie gruppenbezogen rassistisch. Reagiert sie zu spät, verletzt sie die Gefühle der Opferfamilie. Schwere Zeiten für die Polizei.
Die Polizei hätte die Details ja nicht veröffentlichen müssen, um den Fahrer zu finden. Es wurde ja erst bekannt, welche Spedition es ist, als das Fahrzeug im Suchaufruf gezeigt wurde, und dann hat sich die Familie ausdrücklich gegen rassistische Kommentare verwehrt.
Butzeller schrieb: Vielleicht hat sich der Bruder bei der Polizei nicht ernst genug genommen gefühlt und/oder der Beamte war nicht ganz so feinfühlig, wie er es erwartet hat, weil jener einen schlechten Tag hatte?!
Da kann man aber nicht verallgemeinert sagen die Polizei Sachsen und die Polizei Franken.
Überall gibt es solche und solche, aber insgesamt wissen die Herren schon was sie tun. Hier wie dort.
Der Bruder verallgemeinert überhaupt nicht, es geht um die Zeitspanne von Freitag bis Montag, ein mögliches Verbrechen und eine Familie in größter Sorge. Kann man das mit einem "schlechten Tag" begründen?
Butzeller schrieb:Es wurde ja schon richtig geschrieben, dass es auch sehr schädlich sein kann, wenn man den Angehörigen zu viele Informationen zukommen lässt.
Nur, wenn Gefahr besteht, dass die mit dem Verschwinden zu tun haben.
Sollte eine Information aus ermittlungstechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden, kann man das den Angehörigen auch vermitteln.
Butzeller schrieb:Wenn man das nicht tut, in einem Fall wo schon früh die sozialen Medien genutzt wurden, ist es ein Stückweit sogar nachvollziehbar.
Im Gegenteil: Dann sollte die Polizei erst recht kommunizieren, warum welche Information nicht weiter gegeben werden soll.
Sector7 schrieb:Die Polizei hat am Montag eine internationale Fahndung angestoßen, sieht nicht so aus, als hätte sie den Angehörigen am Sonntag bestätigt, dass sie noch nicht tätig wird oder ist.
Wenn nach zwei Tagen bekannt war, dass es eine marokkanische Spedition ist... warum dann die Fahndung erst am Montag, vier Tage nach dem Verschwinden?
FF schrieb:In welchen Vermisstenanzeigen werden denn die Personenbeschreibungen verfälscht?
Sector7 schrieb:In allen? Das betrifft kleine Details, wie zB die Farbe der Schuhe. Wirkliche Zeugen würden rot sagen, Trittbrettfahrer oder Geltungssüchtige ggfs. "ganz sicher" die Farbe aus der Suchmeldung :-)
Dazu wird nicht "verfälscht", sondern eine Angabe weggelassen. Würde man eine falsche Farbe der Schuhe angeben, würden mögliche Zeugen denken "Sie kann es nicht gewesen sein, die Farbe der Schuhe stimmte nicht". Darum wird nach Möglichkeit sogar ähnliche Kleidung fotografiert und gezeigt.
Trittbrettfahrer können sich an ein anderes auffälliges Merkmal nicht erinnern.
Sector7 schrieb: Mir geht es um die (aus Unkenntnis unbeabsichtigte) Gefährdung von polizeilichen Ermittlungen und nicht zuletzt der vermissten Person. Ganz abgesehen davon, dass vermutlich dutzende Hobby-Ermittler und Pressefritzen noch vor der Festnahme des Fahrers die Spedition kontaktiert haben.
Sector7 schrieb:Durch eine öffentliche Suche nach einem relativ genau beschriebenen LKW, wird der Fahrer ggfs. gewarnt und gefährdet durch seine Reaktion (Flucht, Spurenvernichtung, Tötung) evtl. die vermisste Person und einen bestmöglichen Ermittlungserfolg.
Wie gesagt: Wenn eine Information nicht veröffentlicht werden soll, um Ermittlungen nicht zu behindern oder , kann man das den Angehörigen auch vermitteln. Genau so wurde auch mit Zeugen im Fall Dagmar E. aus Dinslaken umgegangen, um die Überwachung der Verdächtigen nicht zu gefährden.
Es wurde aber gar nichts kommuniziert, und darum wurde dann öffentlich nach dem LKW gesucht. Auch darauf kam offensichtlich keine Reaktion der Polizei (wie z.B. eine Bitte um Löschung der Information aus der FB-Seite), außer dass sie die Angaben prüfe.
Andante schrieb:Der Punkt ist aber, woher die Polizei am vorhergehenden Freitag, ggf. schon bei Anzeigeerstattung hätte wissen müssen und können, dass sie sofort das Überwachungsvideo exakt jenes bewussten Autohofs ansehen muss. Ich kenne das Schkeuditzer Kreuz nicht, aber ich denke, für Tramper gibt es dort mehrere Zustiegsmöglichkeiten.
Es gibt am Kreuz zwei Autohöfe, einer liegt an der A9 nach Bayern, der andere Richtung Dresden.
Andante schrieb:Ansonsten bestünde nämlich zusätzlich die Gefahr, dass sich angereckt durch solche Laienermittlungen zahllose Medienvertreter auf die Spur begeben, um Zeilen und Sendezeit mit Berichten vom Ort der Geschehnisse zu füllen. Das Geiseldrama von Gladbeck, das jüngst anlässlich seiner 30jährigen Wiederkehr in den Medien war, sollte da als abschreckendes Beispiel dienen.
Darum wird normalerweise kommuniziert, welche Informationen aus ermittlungstechnischen Gründen nicht öffentlich gemacht werden sollen.
Seps13 schrieb:Ein Mann und eine Frau zusammen in einem LKW, die Frau verschwindet.
Ein Mann und eine Frau zusammen in einem U-Boot. Die Frau verschwindet.
Danke, dass Du den Vergleich gezogen hast... im einen Fall wurde schon nach Stunden mit großem Kaliber gesucht.
Andante schrieb:Die Frage ist jetzt, was die Leipziger Polizei daraufhin am betreffenden Freitag gemacht oder nicht gemacht hat. Sollte sie da bereits gewusst haben (wenn ja, woher? Von den Angehörigen?), dass Sophia ab der Tankstelle in Schkeuditz trampen wollte, hätte sie dort mit ersten Recherchen beginnen können. Sollte sie aber zunächst nichts von Sophias Absicht gewusst haben, von dort aus loszufahren, fragt sich, wann sie das erste Mal von dem Zustiegsort und einem möglichen Video erfahren hat.
Vor allem fragt sich, warum sie eindringlich gebeten werden musste, sich die Bänder noch am Samstag anzusehen.