@Dwill Genau das meinte ich damit.
Natürlich gehen alle, die sich an die Polizei wenden, in ihrer Angst von einem Notfall aus und denken auch alle, dass das Verhalten der Person ungewöhnlich ist, sich nicht zu melden.
Aber in diesem Fall z.B. hätte mich gerade das trampen und dass sie niemanden mehr kontaktierte, stutzig gemacht, denn sie hatte ja extra noch jemandem eine SMS geschickt und ihr Nach Hause-Kommen vorher angekündigt. Was bringen solche Vorsichtsmaßnahmen, wenn dann die Polizei nicht reagiert?
Sector7 schrieb:Die am Sonntagabend 17.6. / Mitternacht durch Laien im Netz veröffentlichten Angaben zum LKW und der Spedition halte ich für eine gefährliche Einmischung in Polizeiaufgaben, insofern das ohne Absprache mit dieser passierte. Das reine "Gefühl" von Untätigkeit bei der Polizei rechtfertigt mMn. keinesfalls "öffentliche" Ermittlungs-Alleingänge durch Laien.
Du würdest also nichts weiter unternehmen, auch wenn Du von der Polizei die Auskunft hast, dass sie noch nicht tätig wird und Du aber schon konkrete Hinweise und einen FB-Account hast?
Sector7 schrieb:Der derzeit bekannte Ablauf spricht aus meiner Sicht eher dagegen, denn wie schon geschrieben, jeder Depp hätte das Kennzeichen am 15.6. in 1 Minute per Google der Spedition zuordnen können, die Polizei sowieso.
Dann hätte man also auch keine Lynchjustiz befürchten müssen, da nur nach
einem LKW der Spedition gesucht wurde, nicht nach dem mit einem konkreten Kennzeichen.
Sector7 schrieb:Private Flyer-/Suchaktionen in sozialen Medien und auf der Straße sollten sich inhaltlich ausschließlich auf die vermisste Person (deren Gegenstände, deren Fahrzeuge) beschränken oder mit der Polizei abgesprochen sein. Und es sollte dabei möglichst die (ggfs. absichtlich leicht verfälschte) Personenbeschreibung der Polizei verwendet werden.
In welchen Vermisstenanzeigen werden denn die Personenbeschreibungen verfälscht? Das macht doch überhaupt keinen Sinn.
Sector7 schrieb:MMn. besteht ein nicht unwahrscheinlicher kausaler Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der LKW-/Speditions-Daten und der Opferentsorgung / versuchten Spurenvernichtung in Spanien etwa 4-5 Stunden später. Dass Sophia zu dem Zeitpunkt vermutl. schon tot war, ändert nix an der Problematik, mind. ging es noch um Spuren-/Beweiserhaltung und die Fahndung nach einem potentiellen Täter / TV.
Sector7 schrieb:Und ja, ich denke auch, dass die Polizei mind. auf demselben Stand gewesen sein könnte, wie der Bruder. Das hätten aber weder die Angehörigen noch die Öffentlichkeit (oder der LKW-Fahrer) erfahren, bevor ein sicherer Zugriff (hier auf den LKW-Fahrer) erfolgt wäre.
Dann hätte die Polizei den Angehörigen mitteilen können, dass sie den Zeugen schon suchen und sie bitte die Füße still halten sollen, um ihn nicht zu verschrecken. Ist aber auch nicht passiert.
Nur wurde von einer Sprecherin eingeräumt, dass die Polizei die Angaben der Angehörigen zum LKW noch überprüft:
https://www.mz-web.de/sachsen/studentin-aus-leipzig-vermisst-28-jaehrige-sophia-l--seit-donnerstag-verschwunden-30634944?originalReferrer=https://www.allmystery.de/themen/km134295-98&originalReferrer=https://www.allmystery.de/themen/km134295Sector7 schrieb:Aber selbst wenn die Polizei im Recht wäre und die Angehörigen aus Polizeisicht bei gewissen Aspekten übereifrig und potentiell kontraproduktiv handelten, erwarte ich aus Pietätsgründen keine öffentliche Richtigstellung, zumal es nix an der vermutl. Tatsache ändert, dass Sophia zum Zeitpunkt der ersten Vermisstenmeldung Freitagmittag bereits tot war.
An welcher Stelle hat denn die Polizei das Verhalten der Angehörigen kritisiert?
Und wenn Sophia da schon tot war, würde das ihnen nur umso mehr Recht geben... alle ihre Befürchtungen wären damit bestätigt und die Einschätzung der Beamten also falsch gewesen.
Verstehe mich nicht falsch: Ich bin unbedingt gegen öffentliche Verdächtigungen und sowieso gegen jede Art von Selbstjustiz. Beides hat aber hier nicht vorgelegen, sondern nur ein Suchaufruf und die Beschreibung des Fahrzeugs einer Person, die nicht als Täter, sondern als möglicher Zeuge gesucht wurde.
In anderen Vermisstenfällen wird auch durchaus öffentlich nach Zeugen gesucht, auch mit Beschreibung.
Radegunde schrieb:Soweit ich weiß, werden Videoaufzeichnungen wie die an der Tankstelle doch auch irgendwann mal gelöscht.
Die zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung gefertigten Aufzeichnungen eines Geschäftstages sollten möglichst am nächsten Tag überprüft und überspielt
werden, spätestens aber nach Ablauf von zwei Arbeitstagen.
https://efdat.de/videoueberwachung-wie-lange-darf-abgespeichert-werdenRadegunde schrieb:Fragen: wann hätte sich die Leipziger Polizei dort wohl hinbegeben, wenn die Cousine sie nicht dazu motiviert hätte? Hätte das Video dann wohl noch existiert?
Würde die Tankstelle nach Vorschrift löschen, hätte das Video nicht mehr existiert, als die Polizei tätig wurde.
Der Mord an dem kleinen Mohamed wurde nur aufgeklärt, weil ein Kneipenbesitzer seine Aufzeichnungen nicht gelöscht hatte und eine Mutter darauf ihren Sohn erkannte. Die Aufnahmen aus dem U-Bahnhof waren viel zu verschwommen, andere wohl auch schon gelöscht weil die Polizei auch in diesem Fall erst einige Tage später aktiv wurde (was einen Skandal auslöste).
Ich erinnere mich, dass erwogen wurde, den Kneipenbesitzer wegen der illegalen Aufzeichnung und Speicherung zu belangen.