Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt
10.06.2018 um 16:16Sonnenschein81 schrieb:Tussinelda schrieb:Nun ja, im verlinkten Gesetzestext unter Absatz 4 steht dann auch klar und deutlich 'wenn Mann oder Frau....wegen exhibitonister Handlung.... bestraft wird'. Zudem es den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses gäbe.
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/183.html
wegen Exhibitionismus kann sich hier nur ein Mann strafbar machen,
Ich kann mir jetzt allerdings nicht vorstellen, dass sich eine Frau, die sich vor anderen Menschen im Park entblößt und sexuelle Handlungen an sich ausübt, ungestraft davonkommt
Im Bundestag wurde darüber auch schon debattiert
https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_01/-/490402 (Archiv-Version vom 13.03.2017)