Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt
13.06.2018 um 18:56@frauZimt
Du hast mich falsch verstanden.
Ich überlege, ob man den Täter, der die Vergewaltigung vielleicht nicht vollziehen konnte, nicht provozieren will, in dem man öffentlich von einem Sexualdelikt spricht.
Ich meine damit nicht, dass er gestört wurde Er hatte ja Zeit, das Opfer zu töten.
Er könnte sich an sein körperliches "Versagen" erinnern und eine andere Frau überfallen, um "die Scharte" auszumerzen.
Impotenz/Versagensgefühl/Demütigug/Wut auf das Opfer
wären die Stichworte
Egi schrieb:Lies Dich in die oben verlinkte BKA-Studie ein. Als Sexualverbrechen zählt nicht nur eine Vergewaltigung mit anschließendem Verdeckungsmord. Auch viele versuchte, aber nicht vollendete Vergewaltigungen enden mit einem Tötungsdelikt.@Egi
Du hast mich falsch verstanden.
Ich überlege, ob man den Täter, der die Vergewaltigung vielleicht nicht vollziehen konnte, nicht provozieren will, in dem man öffentlich von einem Sexualdelikt spricht.
Ich meine damit nicht, dass er gestört wurde Er hatte ja Zeit, das Opfer zu töten.
Er könnte sich an sein körperliches "Versagen" erinnern und eine andere Frau überfallen, um "die Scharte" auszumerzen.
Impotenz/Versagensgefühl/Demütigug/Wut auf das Opfer
wären die Stichworte