Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt
09.06.2018 um 17:16JosephConrad schrieb:Wenn es kein Mann wäre, so würde mann doch nicht im Zusammenhang mit dem Fall nach einem männlichen Exhibitionsiten fahnden, oder?Er wird auch gesucht aber es steht nirgends, dass er auch Tatverdächtig ist.
Der Polizei wird Geschlecht und Herkunft bekannt sein. Zu beiden hat sie keine eindeutigen Angaben gemacht. "Der Täter" ist ein neutraler Ausdruck in diesem Fall. Sonst verweist die Polizei auf "den männliche Täter" oder "die Täterin". Beides ist nicht der Fall und bleibt reine Interpretation. Den Täter sehe ich auch als wahrscheinlicher, dennoch wissen wir es nicht. Und jede Diskussion dazu ist nach den bisher bekannten Fakten sinnlos.
https://dejure.org/gesetze/StPO/81e.html
An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. 2Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.