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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

2.648 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Getötet ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 17:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:um Zeugen zu finden? Du meinst die Personen, die da mit ihrem Telefon "eingeloggt" waren?
Ja. Ich weiß nicht, ob das legal ist, da ich diese Personen aber eh als Polizei abklären muss, fallen sie mit als Zeugen an.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 17:35
@lolo2803
ich denke nicht, dass man diesen Aufwand betreibt, also grundsätzlich. Da muss man schon nach was bzw. jemand bestimmtem suchen......das wäre doch viel zu aufwendig, oder nicht?


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 17:36
Dazu habe ich was interessantes gefunden :

Bei einer Funkzellenabfrage werden die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, sämtliche Verkehrsdaten mit Tatzeit- und Tatortbeziehung den Ermittlern zu überlassen. Jeder, der in zeitlicher und räumlicher Nähe des Tatorts mit seinem Handy auf Empfang war, wird erfasst. Davon sind in Städten wie Berlin zwangsläufig bis zu zehntausende Unbeteiligte betroffen. Das Ergebnis wird anschließend mit bereits vorliegenden anderen so gewonnenen Handydaten abgeglichen. Taucht ein Handy an mehreren Tatorten auf, leitet die Polizei weitere Schritte ein.

https://www.google.com/amp/s/amp.tagesspiegel.de/berlin/funkzellenauswertung-so-wird-abgefragt/6102022.html


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 17:43
Es dauert nach eintreten der Bewusstlosigkeit noch 10 Minuten bis das Opfer tot ist?
Das habe ich nicht gewusst.
Ich hätte wohl gedacht wenn das Opfer bewusstlos ist ist es tot. Oder vielleicht 1-2 Minuten später.
Irgendwie setzt das doch ein bestimmtes Wissen bei einem Täter der sein Opfer erwürgt voraus oder?
Oder war nur ich so unwissend bisher?


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:14
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Irgendwie setzt das doch ein bestimmtes Wissen bei einem Täter der sein Opfer erwürgt voraus oder?
Wieso? Das wäre doch für ein Überleben des Opfers auch nur relevant, wenn es innerhalb dieser zehn Minuten nach Eintritt der Ohnmacht gefunden würde, falls der Täter "zu früh" (entschuldigt diesen Ausdruck) abgelassen hat.

Und man weiß doch, dass nicht jeder Bewusstlose auch tot ist? Da würde ja jeder Kreislaufzusammenbruch zum Tod führen, ich wäre schon mindestens dreimal gestorben..


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:14
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Es dauert nach eintreten der Bewusstlosigkeit noch 10 Minuten bis das Opfer tot ist?
Das habe ich nicht gewusst.
Ich hätte wohl gedacht wenn das Opfer bewusstlos ist ist es tot. Oder vielleicht 1-2 Minuten später.
Irgendwie setzt das doch ein bestimmtes Wissen bei einem Täter der sein Opfer erwürgt voraus oder?
Oder war nur ich so unwissend bisher?
Ich habe es so verstanden, dass zunächst beim Würgen Bewusstlosigkeit eintritt mit möglichen Hirnschäden, aber noch nicht der Tod. Erst wenn der Täter weiter würgt, stirbt das Opfer. Die 10 Minuten beziehen sich auf den ganzen Vorgang.
Ein Täter, der ein Opfer nur 3 Minuten würgt, hat unter Umständen das Opfer gar nicht getötet, aber schwer geschädigt.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:anwesend
dabei seit 2011

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Melanie R. (30), tot in Grünanlage in Berlin gefunden
heute um 17:35
@lolo2803
ich denke nicht, dass man diesen Aufwand betreibt, also grundsätzlich. Da muss man schon nach was bzw. jemand bestimmtem suchen......das wäre doch viel zu aufwendig, oder nicht?
Der Aufwand ist doch gar nicht so groß, die Liste zieht der Computer des Mobilfunkanbieters. Nach einem bestimmten kann ich ja noch gar nicht suchen, da der Täter ja gar nicht bekannt ist.
Wenn MR den Täter vorher schon mal am Tatort getroffen hat, dann kann man mit Abfragen zu früheren Zeitpunkten, an denen das Handy von MR dort eingeloggt war, Nummern finden, die immer wieder auftauchen.
Ich wette, dass das gemacht wird. Wenn MR und Täter aber kein Handy mit hatten, dann findet sich natürlich kein Zusammenhang.
Funkzellenabfrage ist ein Standardermittlungsinstrument bei Kapitalverbrechen.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:21
@lolo2803
aus dem link oben von @Nina75
Es gibt zwei unterschiedlich weitreichende Möglichkeiten der Datenerfassung. Im ersten Fall können alle Handys einer Funkzelle, die eingeschaltet sind, registriert werden. Denn Mobiltelefone übermitteln permanent Signale an Sendemaste, um auf Empfang zu bleiben. Um jedoch alle in Tatortnähe eingeschalteten Handys zu ermitteln, müssten Polizisten unmittelbar nach dem Vorfall die Mobilfunkanbieter danach fragen, weil diese Daten nicht gespeichert werden. Der Berliner Vizepolizeipräsidentin zufolge wurden auf der Suche nach Autobrandstiftern nur benutzte Handys erfasst: Diese Verbindungsdaten, also geführte Telefonate, verschickte und empfangene SMS oder Internetnutzung per Smartphone, werden gespeichert.



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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:49
Zitat von lolo2803lolo2803 schrieb:Ich habe es so verstanden, dass zunächst beim Würgen Bewusstlosigkeit eintritt mit möglichen Hirnschäden, aber noch nicht der Tod. Erst wenn der Täter weiter würgt, stirbt das Opfer. Die 10 Minuten beziehen sich auf den ganzen Vorgang.
Folgenden Link verstehe ich (ohne medizinisches Fachwissen) so, dass nach dem Würgen zur Bewusstlosigkeit (1-2 Minuten) früher oder später auch ohne weiteres Würgen der Tod eintritt:
„Es kann ein bis zwei Minuten dauern, bis die Bewusstlosigkeit eintritt." Danach würde sich eine Phase der Ruhe anschließen, gefolgt von Krämpfen und Schnappatmung. Diese würde von Laien häufig als normale Atmung fehlinterpretiert, sei aber ein Zeichen, dass das Gehirn bereits „am Absterben“ sei
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/eitorf---windeck/fall-sandra-d--aus-eitorf-tod-durch-erwuergen-geschildert-2088506


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:51
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Oder vielleicht 1-2 Minuten später.
Irgendwie setzt das doch ein bestimmtes Wissen bei einem Täter der sein Opfer erwürgt voraus oder?
Oder war nur ich so unwissend bisher?
Das ist der Grund, warum Täter oft frustriert vom Würgevorgang ablassen und zu einer anderen Tötungsart übergehen.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 18:55
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt zwei unterschiedlich weitreichende Möglichkeiten der Datenerfassung. Im ersten Fall können alle Handys einer Funkzelle, die eingeschaltet sind, registriert werden. Denn Mobiltelefone übermitteln permanent Signale an Sendemaste, um auf Empfang zu bleiben. Um jedoch alle in Tatortnähe eingeschalteten Handys zu ermitteln, müssten Polizisten unmittelbar nach dem Vorfall die Mobilfunkanbieter danach fragen, weil diese Daten nicht gespeichert werden. Der Berliner Vizepolizeipräsidentin zufolge wurden auf der Suche nach Autobrandstiftern nur benutzte Handys erfasst: Diese Verbindungsdaten, also geführte Telefonate, verschickte und empfangene SMS oder Internetnutzung per Smartphone, werden gespeichert.
Steht bei Wikipedia anders:
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung können Daten bei besonders schwere Straftaten unter den Voraussetzungen des § 113b TKG bis zu zehn Wochen rückwirkend erhoben werden.
Wikipedia: Funkzellenabfrage

Jeder Wechsel in und aus einer Funkzelle erzeugt Daten, und die sollten auch abfragbar sein, und nicht nur Verbindungsdaten.

Hier sthet mehr, habe ich aber noch nicht komplett gelesen:
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2010/maerz/detailansicht-maerz/artikel/funkzellenauswertung.html


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 19:20
@lolo2803
da steht doch das Gleiche, nur deutlich ausführlicher......verstehe jetzt nicht, worauf Du hinaus willst. Da steht sogar, dass Daten nicht einfach so erhoben werden können/dürfen

wieso postet man denn einen link, den man noch gar nicht komplett gelesen hat :ask:


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 19:26
Die Tatsache, dass sie erwürgt wurde macht das ganze für mich irgendwie ungeplant.
Zumindest der Mord war ungeplant. Ob und was vorher geschehen ist wissen wir ja noch nicht.
Angenommen es war eine "geplante" Beziehungstat oder jemand hat ihr schon länger aufgelauert und auf einen günstigen Moment gewartet sie umzubringen oder jemand tat es aus reiner Mordlust, dann würde ich mich als Täter doch irgendwie "bewaffnen"?
Und mich nicht auf etwas "unsicheres" wie Erwürgen verlassen. Es hätte ja sein können sie ist noch viel stärker als er erwartet oder leistet mehr Gegenwehr als er gedacht hat. Da würde ich als Täter doch lieber auf Nummer sicher gehen und etwas schnelles und effektives wie erstechen wählen oder?
Klingt hart, aber ich versuche mir gerade zu erklären wie es zustande kommt jemanden zu erwürgen.
Ich denke es war ungeplant und er hatte dann einfach keine andere Möglichkeit sie ohne viel Lärm umzubringen ausser zu erwürgen.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 19:55
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Klingt hart, aber ich versuche mir gerade zu erklären wie es zustande kommt jemanden zu erwürgen.
Sie wehrte sich nach Leibeskräften und ich vermute mal ganz stark, nicht nur durch das Zufügen von Kratzspuren, sondern ebenso durch Schlagen und Treten - auch dahin, wo es besonders wehtut. Ich schätze, der Täter hat schon zuvor einiges an Wut in sich getragen, war ggf. angetrunken und ist dann völlig ausgerastet. An einen geplanten Mord glaube ich auch nicht, das passt einfach nicht zusammen.


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alexm ehemaliges Mitglied

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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 20:07
Zitat von lolo2803lolo2803 schrieb:Jeder Wechsel in und aus einer Funkzelle erzeugt Daten, und die sollten auch abfragbar sein, und nicht nur Verbindungsdaten.

Hier sthet mehr, habe ich aber noch nicht komplett gelesen:
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2010/maerz/detailansicht-maerz/artikel/funkzellenauswertung.html
Bei Kapitaldelikten werden Komplett-"Dumps" aller Logins in den tatort- resp fundort-nahen Funkzellen eingeholt und während der ganzen Ermittlungsphase gespeichert. Jeder der in einer Zelle war, auf ohne Gespräch/SMS, ist darin enthalten.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 20:16
@Egali
weil ja nur psychisch Kranke zu so etwas fähig sind oder wie? Ich finde solche Äusserungen diskriminierend und stigmatisierend.
Zitat von alexmalexm schrieb: Jeder der in einer Zelle war, auf ohne Gespräch/SMS, ist darin enthalten.
den Satz verstehe ich nicht.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 20:19
@Tussinelda
da steht
bis zu zehn Wochen rückwirkend
In dem anderen Artikel war von sofort nach der Tat die Rede.

Ok, Du beziehst Dich offensichtlich auf den zweiten Link. Warum soll man nichts posten was man noch nicht komplett gelsen hat? Der Autor scheint sich mit rechtlichen Fragen der Zulässigkeit zu beschäftigen und ich verstehe das beim Kurzen Lesen so, das bei Kapitalverbrechen die Dten ausgewertet werden dürfen.


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Mord an Melanie R. (30), Berlin - Täter verurteilt

05.06.2018 um 20:24
In Wien hatte vor kurzem ein 16jähriger Junge, einfach mal so, fast den ganzen Kopf eines 7jährigen Mädchens abgetrennt und die Leiche im Müllcontainer entsorgt. Der Grund: er hatte einfach nur einen schlechten Tag. Täter und Opfer kannten sich sehr gut und waren Nachbarn. Will nur sagen, das alles möglich ist und nicht immer einen rationalen Grund oder Ansatz haben muss.


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