Sixtus66 schrieb:mit dem Mörder befreundet war,
Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.
Nicht "Mörder", sondern Tatverdächtiger-oder nun Angeklagter.
Auch wenn er ein Geständnis abgelegt hat-und man die Tat widerlich findet.
E_M schrieb:Hab ich kein Mitleid mit ihr, sorry. Wer mit Hunden schlafen geht, muss sich über Flöhe nicht wundern..
Sie ist ein Opfer, auch wenn sie sich mit den Hunden schlafen gelegt hat.
E_M schrieb:Ich glaube, du kennst dich aus? Mal angenommen es stimmt, dass Haftbefehl wegen Mordes erlassen wurde - was, wenn sich später raus stellen sollte, es war „nur“ Totschlag?
Darum gibt es eine Gerichtsverhandlung.
Deus_Ex_Machin schrieb:Wenn Blut von ihm gefunden wurde, spricht das m.E. gegen eine geplante Tat
Spricht gegen eine
gut geplante Tat.
Auch ein schlechter Plan ist ein Plan.
Darum spricht man juristisch von "Vorsatz" und nicht von Plan.