Jacksy24 schrieb:Die 18 Fragen an Elisabeth S. lauteten sinngemäß wie folgt:
Sinngemäß?
Hier werden 18 Fragen "sinngemäß" wiedergegeben? Ich verstehe das nicht. Wenn die Fragen bekannt sind, kann man sie auch so, wie sie gestellt wurden, wiedergeben. Eine irgendwie "sinngemäße" Widergabe stellt eine Interpretation der Fragen dar, im besten Fall. Im schlechtesten Fall beuhen sie auf mehr oder weniger richtigen Erinnerungen.
vernon2 schrieb:Sie kann nicht gescheit einkaufen, sie kann sich nicht ein neues Betreuungskind suchen, wenn sie merkt, dass das Leben in die Bude bringt, sie kann ihren Brüdern nicht sagen, was sie will, sie kann ihren Keller nicht selber aufräumen und es gipfelt darin, dass sie ein Kind tötet und nicht wissen will, was passiert ist.
Immer Opfer!
Wann, warum und in was etwas "gipfelte" weißt Du doch gar nicht. Deine Herleitung ist seltsam und soll offenkundig nicht nur einer Vorverurteilung, sondern auch einer Meinungsmache dienen.
Über die Angeklagte fernab der Anklage zu schimpfen kann man natürlich machen. Man sollte es aber nicht. Vielmehr sollte man wenigstens kurz einmal überlegen, wie man behandelt werden möchte, wenn man selbst in die (sehr unangenehme) Situation eines Strafverfahrens kommt.
Wahrscheinlich würden die meisten hier kommentierenden sich wünschen, dass kein Pressevertreter bei der eigenen Verhandlung anwesend ist.