Aringarosa schrieb:Der Freispruch eines Verdächtigen ist ja nicht das Ende eines Cold Case. Die Ermittlungen gehen weiter. Für einen freigesprochenen wäre es auch wichtig, dass der wahre Täter gefunden wird, ansonsten wir er den Verdacht gegen ihn nicht mehr los. Hier sollte es schon eindeutige Beweise oder ein Geständnis geben, damit es überhaupt zu einem Verfahren kommt.
In den meisten Fällen wird der Fall zur Seite gelegt. Meist ist mit dem Freispruch das Ende der Fahnenstange erreicht. Man muss das realistisch sehen, einzig und allein könnte wirklich nur irgendwelche harten Erkenntnisse - wie das Auffinden der Leiche - einen weiter bringen. Leider ist man da in Wirklichkeit auf den Zufall angewisen, gezielte Suchaktionen haben selten Erfolg. Meist sind es dann doch nur Pilzsammler oder Waldarbeiter, die dann den entscheidende Entdeckung machen (wie im Fall Engelbrecht, Gräff, Ameis ...).
Erst dann wäre es sinnvoll, nochmal den Fall aufzunehmen, aber auch dann ist es schwer, den Täter zu ermitteln.
Trotzdem, die vergangene Zeit bleibt immer das Problem, das kann auch einem Angeklagten zum Verhängnis werden. Ich glaube mittlerweile, dass im Aschaffenburger Schlossgartenmord der damalige Alibigeber - ein Polizist - ausschlaggebend war, dass man das Gutachten nochmals genau betrachtete (die Befragung der Sachverständigen war schon längst abgeschlossen, sie galt als überzeugend und glaubwürdig, der Antrag eines Gegengutachtens von Seiten der Verteidigung wurde entsprechend abgelehnt). Denn das Gericht untersuchte dieses Gutachten erst genauer nach der Befraung dieses Zeugen. Die Ermittler/StA nahmen ursprünglich an, dass er sich in der Zeit geirrt hatte. Wahrscheinlich wurde diese Möglichkleit bei direkter Befragung ausgeschlossen oder zumindest stark in Frage gestellt. Aber was wäre gewesen, wenn dieser Beamte nicht mehr befragt werden konnte, weil er verstorben war?
Aber ohne starke neue Indizien ist die Gefahr von Fehlurteilen oder dass der Falsche angeklagt wird, einfach zu groß (siehe Paradebeispiel Aschaffenburger Schlossgartenmord).
Normalerweise ist es in solchen ColdCases absehbar, dass der fälschlicherweise Angeklagte oder eben durch solche Suchaktionen wie im vorliegenden Fall die Betroffenen Personen mit dem nicht mehr ausräumbaren Verdacht leben müssen.
Dies und die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen stellt eben automatisch die Frage der Verhältnismäßigkeit.