Regina Mehling 1994 in Greifswald ermordet
07.02.2018 um 17:28@delta.m
Aber selbst wenn die Eltern sowohl Eigentümer als auch Fahrzeughalter waren, bedeutet das nicht notwendigerweise, dass sie genau wussten, wo und wie R.M. den Kfz-Schein aufbewahrte.
Außerdem:
"Früher wurde generell empfohlen, dass ein Autofahrer beim Verlassen des Fahrzeuges den Fahrzeugschein mitnehmen sollte. Zu dieser Zeit haben Diebstahlversicherungen nämlich oft Ihre Zahlung verweigert, wenn das Auto gestohlen wurde und der Fahrzeugschein dabei im Handschuhfach lag. Da sich ein Auto mit Fahrzeugschein wesentlich leichter verkaufen lässt, sahen die Versicherungen dieses Verhalten als grob fahrlässig an."
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugschein/
Deswegen gehe ich davon aus, dass R.M. den Kfz-Schein nicht im Wagen gelassen hatte, sondern ihn grundsätzlich in ihrer Handtasche bei sich trug.
delta.m schrieb:Es wurde ja auch hier angedacht, dass der Wagen eventuell auf die Mutter bzw. den Vater angemeldet war(?)Die Frage ist, ob einer der Elternteile zwar Eigentümer des Trabi war, als Fahrzeughalter aber R.M. in der Zulassungsbescheinigung eingetragen war.
Aber selbst wenn die Eltern sowohl Eigentümer als auch Fahrzeughalter waren, bedeutet das nicht notwendigerweise, dass sie genau wussten, wo und wie R.M. den Kfz-Schein aufbewahrte.
Außerdem:
"Früher wurde generell empfohlen, dass ein Autofahrer beim Verlassen des Fahrzeuges den Fahrzeugschein mitnehmen sollte. Zu dieser Zeit haben Diebstahlversicherungen nämlich oft Ihre Zahlung verweigert, wenn das Auto gestohlen wurde und der Fahrzeugschein dabei im Handschuhfach lag. Da sich ein Auto mit Fahrzeugschein wesentlich leichter verkaufen lässt, sahen die Versicherungen dieses Verhalten als grob fahrlässig an."
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugschein/
Deswegen gehe ich davon aus, dass R.M. den Kfz-Schein nicht im Wagen gelassen hatte, sondern ihn grundsätzlich in ihrer Handtasche bei sich trug.