Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden
24.01.2018 um 21:21Ein Mörder kann niemals erben. Da braucht man auch nicht zu klagen.
http://www.karlsruhe-recht.de/erbrecht/der-moerder-als-erbe/ (Archiv-Version vom 08.05.2016)
Der Mörder als Erbe?
Unerklärbar - aber wahr!
Es war einmal ein junger Mann aus gutem Hause. Er war 24 Jahre alt. Seine Eltern hatten ihn verwöhnt. Der Vater hatte als Freiberufler eine umfangreiche Immobilie in guter Karlsruher La-ge und erspartes Vermögen von gut 800.000 Euro.
Der Sohn hatte Wünsche. Er plante eine "kleine Existenz" und sprach seinen Vater im Hause mit der Bitte an, ihm doch "so ca. 50.000 Euro" für die Verwirklichung seiner Pläne zu geben. Der Vater lehnte ab und verwies auf sein eigenes hartes Arbeitsleben. Der Sohn geriet darü-ber so in Wut, daß er seinen Vater mit einem Brecheisen erschlug.
Danach ging der Sohn ins Unterschoss und erschlug seine Mutter in der Waschküche. Danach flüchtete der 24jährige Täter und stellte sich wenige Tage später der Polizei. Diese stellte fas-sungslos fest, daß es sich um einen „nicht vorbestraften jungen Mann mit guter Erziehung handelte.“
Das Schwurgericht verurteilte ihn zu „zwei Mal lebenslänglich“. Damit war das Strafrecht er-ledigt.
Zivilrechtlich stellte sich die Frage: Wer erbt, wenn ausser dem Sohn keine direkten Ab-kömmlinge vorhanden sind?
Nach dem Gesetz erben grundsätzlich die direkten Nachkommen zuerst. Dies war der Mörder und Sohn. Auch Mörder können das Opfer beerben, wenn diese gesetzliche Erbfolge nicht angefochten wird. Es gab nur noch die Großmutter mütterlicherseits und die Großmutter väterlicherseits. Beide Großmütter verklagten den in Haft befindlichen Sohn/Enkel wegen Erbunwürdigkeit und gewannen den Prozess. Anstelle des Mörders rückten nun die beiden Großmütter jeweils Hälftig an die Erbenstelle.
Nach einiger Zeit verstarb die Großmutter mütterlicherseits altersbedingt. Sie hatte kein Testament gemacht. Und es gab nur einen direkten Abkömmling: den Mörder und Enkel. Dieses Mal wurde er wirklich Erbe der natürlich verstorbenen Großmutter. Er erbte die ur-sprünglich verlorene Hälfte zurück und das Vermögen der Großmutter dazu. Es gibt keine ab-solute, sondern nur eine relative Erbunwürdigkeit. Trotz seiner langjährigen Haft darf der junge Mann das Vermögen von ca. 400.000 Euro „auf dem Festgeldkonto“ behalten.
Ein Mörder kann niemals erben. Da braucht man auch nicht zu klagen.Kommt drauf an, wen er ermordert hat. Wenn er jemanden ermordet, um zu erben, dann erbt er nicht. Wenn er jemand anderen ermordet, der mit dem Erbe nichts zu tun hat, dann kann er sehr wohl noch erben.
Luminella schrieb:weil wir ins sonst in nebnsächliche Eventualitäten verstricken und man manchmal gut beraten ist, wenn man Themen wieder fallen lässt...Eben das genau finde ich nicht! Wir suchen doch nach Motiven, oder nicht? Da ist doch die Erbfolge ein nicht unwesentlicher Faktor. Was wären denn aus Deiner Sicht "hauptsächliche Eventualitäten"?