Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden
24.01.2018 um 20:42Ach ja, das ist sinnvoll... Wenn der Ehemann für erbunfähig erklärt wurde dann überträgt sich das auf die Gattin...
kirschbluete78 schrieb:Nein, sie würde nicht erben. Es erben erst die Blutsverwandten, soweit ich das weiß.Das stimmt. Wenn er nicht erbt, kann das Erbe auch nicht auf die Frau übertragen werden.
Luminella schrieb:Wenn der Ehemann für erbunfähig erklärt wurde dann überträgt sich das auf die Gattin...Nein. Lies doch bitte meinen Post. Sie beerbt die Schwiegereltern nicht
Sonnenschein81 schrieb:Nein. Lies doch bitte meinen Post. Sie beerbt die Schwiegereltern nicht..ja danke.. hatte sich überschnitten... war nur eine Idee, das mit dem Erbe...
Luminella schrieb:Ein möglicher Grund für die Heirat könnte auch begründet sein in der Annahme, dass wenn die Beiden gefasst werden, dass die Erbfähigkeit geprüft wird und dann die Ehefrau vielleicht noch als erbfähig gelten könnte?Die Ehefrau ist gegenüber ihren Schwiegereltern überhaupt nicht erbberechtigt.
Bellaso schrieb:Die Schwiegertochter erbt ohne Testament nichts. Erbe wird nur der Sohn. Allerdings könnte ein anderer Verwandter der Eltern die Erbschaft des Sohnes wegen Erbunwürdigkeit anfechten. Erhebt aber keiner Klage gegen den Sohn, bleibt er Erbe.Richtig.Das Erbe muss angefochten werden, was aber sicherlich passieren würde
würde das ungeborene Kind die Großeltern beerben.Nicht, dass ich wüsste. Der Sohn erbt. Seine Kinder erben erst nach seinem Tode. Enkel erben nur, wenn die Großeltern ein entsprechendes Testament gemacht haben.
Richtig.Das Erbe muss angefochten werden, was aber sicherlich passieren würdeDie Schwiegertochter kann das Erbe nicht anfechten. Sie ist nicht erbberechtigt.
off-peak schrieb:Nicht, dass ich wüsste. Der Sohn erbt. Seine Kinder erben erst nach seinem Tode. Enkel erben nur, wenn die Großeltern ein entsprechendes Testament gemacht haben.Wenn der Sohn erbunwürdig ist, erben - sofern dieser keine Geschwister hat - dessen Nachkommen. Und das ist dann auch ein ungeborenes Kind
Die Schwiegertochter kann das Erbe nicht anfechten. Sie ist nicht erbberechtigt.Hat ja auch keiner gegensätzliches behauptet
Bellaso schrieb:Erbe wird nur der Sohn. Allerdings könnte ein anderer Verwandter der Eltern die Erbschaft des Sohnes wegen Erbunwürdigkeit anfechten. Erhebt aber keiner Klage gegen den Sohn, bleibt er Erbe.Das wüsste ich gerne genauer.