Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden
25.01.2018 um 11:26Mal eine Definition, damit wir wissen, worüber wir hier reden:
Mord: § 211 StGB
Totschlag: §212 StGB
Mord: § 211 StGB
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Totschlag: §212 StGB
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Er unterscheidet sich vom Mord (§ 211 StGB) durch das Fehlen von Mordmerkmalen. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen wird jedoch, wie bei einem Mord, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt (§ 212 II StGB). In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB).https://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag_(Deutschland)