PurePu schrieb:Leider werden wir es nicht erfahren, was er da so machen wird.
Ja, leider. Beim social bashing muss man sich daher auf das beschränken, was man in den Medien und sonst wo über die Verurteilten bisher erfahren hat. Das dürfte aber sicher noch eine ganze Weile reichen, bei der Motivation mit der man hier an den Tag geht.
Jamegumb schrieb:Für die Lebenslänglichen in Straubing dürfte es reichen.
Weil so ein "Lebenslänglicher" keine Ahnung von Musik hat?
gräfinzahl schrieb (Beitrag gelöscht):Ich arbeite bei einer deutschen Staatsanwaltschaft. Zeuge vom Hörensagen ist hier ein gängiger, oft genutzter Begriff.
Und das heißt jetzt was? Dass ein Zeuge vom Hörensagen zuzulassen ist oder nicht?
Jamegumb schrieb:Interessanter wäre eine Revision des Staatsanwalts.
Warum sollte Deine Meinung nach die StA Revision einlegen, bzw. warum wäre das "interessanter"?