sommerday schrieb:Wie wird das gehandhabt, bleibt S.P. so lange in der JVA Nürnberg, bis das Urteil rechtskräftig ist? Hier war iwo zu lesen, dass nun Aiach ihr neues "Zuhause" sein wird. Falls Revision eingelegt wird, wie lange dauert dann dieses Verfahren? Ist erst danach das Urteil rechtskräftig?
Ja, sofern die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist und hier tatsächlich Revision eingelegt wird, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wie lange ein Revisionsverfahren dauert, lässt sich kaum vorhersehen. Manchmal wird die Revision wieder zurückgenommen, dann hat es sich gleich erledigt. Wenn die Revision verworfen wird, geht es auch schneller. Ansonsten kann es dauern, insbesondere, wenn das Urteil in der Revision aufgehoben wird und die Sache ans Landgericht zurückverwiesen wird.
Mit dem Vollstreckungsplan für Bayern kenne ich mich nicht aus, aber normalerweise ist für die Vollstreckung von Strafhaft eine andere JVA zuständig als für Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft bekommt die Akten zur Einleitung der Vollstreckung erst nach Rechtskraft, das heißt, vorher findet keine Verlegung statt. Und da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, befinden sich die Angeklagten noch immer in Untersuchungshaft.