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kampfgnom schrieb:Nur warum man bei I.P keine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat erschließt sich mir nicht, war die Tat doch so grausam und hinterhältig inklusive der Mordversuche.
Ich finde es auch seltsam. Es ist eine grausame Tat, genau genommen eben sogar zwei.
In vergleichbaren Fällen gab es zuletzt immer die schwere Schuld. Kelkheim, Babenhausen, Horchheim, Gersthofen. Immer zwei Opfer, in Babenhausen noch ein Mordversuch dabei.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass man bei IP davon abgesehen hat, weil er ja von SP gedrängt, angestiftet, ermutigt wurde.
Aber so ist es besser, als wenn SP nur wegen Begünstigung mit 5 Jahren davon gekommen wäre und SP die schwere Schuld obendrauf bekommen hätte.
Lebenslang heißt nicht 15 Jahre, sondern mindestens 15 Jahre. Vielleicht kommt man danach zum Schluss, dass weder I noch S auf Bewährung freigelassen werden darf.
Auf jeden Fall werden es beide sehr sehr schwer haben im Gefängnis.