VanillaSkye schrieb:Wir hatten die Diskussion schon etwas früher im Thread, in Dänemark sind die Begrifflichkeiten (und mit Sicherheit auch die Details) anders als in Deutschland. Mord als Begriff existiert so in Dänemark nicht, bzw. ist gleichbedeutend mit Totschlag.
Wikipedia: Murder_(Danish_law)
Der Entscheidende Unterschied ist der Umstand des 'Vorsatzes'. D.h. eine bewusst getroffene Entscheidung einen Menschen umzubringen im Gegensatz dazu seinen Tod billigend in Kauf zu nehmen, oder durch fahrlässiges Verhalten ohne Vorsatz zu verursachen. Es gibt im Dänischen Recht da wohl auch noch mehr Unterkategorien.
Das stimmt so. Es gibt drei Qualifiierungen:
§ 237. Jede Person , die ein anderes tötet , soll bis zu lebenslanger Haft mit Haft von fünf Jahren wegen Totschlags bestraft werden.
§ 241. Jede Person , die eine andere Person Tod fahrlässig verursacht, mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 4 Monate oder in besonders erschwerenden Umständen Gefängnis bis zu 8 Jahre. Ist die Beziehung im Zusammenhang begangen mit Alkohol am Steuer oder besonders rücksichtsloses Fahren, ist dies ein besonders erschwerender Umstand berücksichtigt.
Wikipedia: DrabOder richtig gerückt:
1) Totschlag: 5 Jahre bis lebenslang.
2a) Fahrlässige Tötung: Geldstrafe oder 4 Monate
2b) Fahrlässige Tötung bei besonders erschwerenden Umständen: bis 8 Jahre