Ebba11 schrieb:Dann könnten sie ihn auch in irgendeine Einrichtung schicken. In Haft bleibt man, weil es dafür Haftgründe gibt und nicht weil es einem da besonders gut gefällt oder man sich gerne die Pulsadern öffnen möchte.
@Ebba11Das mit dem "gut gefallen" ist natürlich Unsinn. War von mir nicht Ernst gemeint.
Du kennst dich auf dem Gebiet gut aus.
Kannst du etwas zu der angeblichen "Freiwilligkeit" sagen, weil ich mir das icht vorstellen kann?
Unabhängig von diesem Fall:
Gibt es Gründe einen Verdächtigen festzuhalten (aus ermittlungstaktishen Gründen, damit er keine Zeugen beeinflussen, Beweise vernichten kann "Verdunkelung" usw), bleibt er in U-Haft.
Was bedeutet hier "Freiwilligkeit" spielen, die in diesem thread immer wieder erwähnt wird?
Gibt es das überhaupt? Eine freiwillig verlängerte U-Haft?
PM könnte die U-Haft doch nicht verlassen, nach dem er erklärt hat: So, nun reicht es mir. Ich will nach Hause, zu meiner Katze.