Ebba11 schrieb:Ich dachte an eine eindeutigere Motivlage. Das muss man ja erstmal im Detail nachweisen können.
Jetzt wird vielleicht verständlicher, weswegen ich in den Augen einiger User vermeintlich verklausuliert herumschwurbele, was aber letztlich der Tatsache geschuldet ist, dass derlei Dinge, wie z.B. Motivationen hinter Einzelhandlungen und/ oder im Gesamtkontext nun mal in der Realität leider nicht unikausal oder gar unilinear sind. Sondern komplex.
Ebba11 schrieb:Wie ist Deine Meinung, konnte bzw. könnte die Rechtsmedizin ein Misshandeln zweifelsfrei feststellen?
Zu deiner Frage, ob die Rechtsmedizin es zweifelsfrei feststellen
könnte, ob Misshandlungen mit ebenjener Motivation der Misshandlung vorliegen:
Ja, in Abhängigkeit vom Zustand des Torsos (Fäulnisgrad) und dessen Liegezeit im Wasser. Narben, Ritzungen, Schlitzungen, offensive (trieb- oder Misshandlung-intendierende) Zerstückelungen (z.B. Amputation von Geschlechtsorganen) dürften auch angesichts der Liegezeit im vorliegenden Fall identifizierbar sein.
Zu deiner Frage, ob die Rechtsmedizin es zweifelsfrei feststellen
konnte, ist ausgehend von den veröffentlichten Informationen dazu die Wahrscheinlichkeit als hoch anzusehen, dass es ihnen gelang. Sicherlich besteht die Möglichkeit, dass es weitere Verletzungen geben könnte, zu denen bislang nicht öffentlich Auskunft gegeben wurde, aber da es ein sehr konkretisiertes Statement zu den (mehreren!) Stichwunden im Torso gab, das Bezug zu einer zweckgerichteten defensiven Motivation (Verhinderung des Auftriebs) nimmt, lässt es die Wahrscheinlichkeit einer offensiven (d.h. pathologischen/ triebbesetzten/ Lustgewinnbehafteten) Motivation eher gering erscheinen.