Trimalchio schrieb:Er würde dann vielleicht nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Aber vermutlich genügt ihm das.
Ich glaube eher, er würde aus Nichtmangel an Indizien verurteilt. Die grobe Richtung wurde ja gestern schon vorgegeben und das Gericht folgte uneingeschränkt den Anträgen der StA. Die belastenden Indizien könnten also auch einem (Indizien-)Prozess standhalten, wo ihm dann ggfs. für vorsätzliche Tötung nach §237 eine Freiheitsstrafe zwischen 5 Jahren und lebenslang drohen würde.
Das passt mMn. weder zur Spuren- / Faktenlage noch zu einem "Unschuldigen":
- er gibt den angebl. Unfallverlauf lt. Gericht unpräzise bzw. in unterschiedlichen Versionen wieder, trotz über 3 Wochen "Bedenkzeit"
- er gibt keine Schuld und auch keine Fahrlässigkeit bzgl. des Todes von KW zu
- er meldete den "Unfall" nicht und rief keinen Notarzt
- er will KW nicht angefasst haben, außer beim Ziehen durch den Turm und Werfen über Bord, verneint also eine Entkleidung, die Zerstückelung und Beschwerung mit Metallteilen
- der Unfall soll um 22 Uhr passiert sein und er will anschließend mit KW an Bord herum gefahren sein bzw. stundenlang geschlafen haben, dann will er die tote KW "im Ganzen" auf See bestattet haben, weil sie nicht bei seinem Suizid dabei sein sollte
- er versenkte sein mit Spuren übersätes Boot 13 Stunden nach dem "Unfall" absichtlich, gab aber bereits am selben Tag einen tragischen Unfall zu und vermittelte die (angebl.) Bereitschaft, alles für die Aufklärung zu tun
MMn. hat er nicht damit gerechnet, direkt in U-Haft zu kommen und auch nicht damit, dass die Nautilus UC3 so schnell geborgen wird. Mit dem Torso-Fund logischerweise auch nicht, denn trotz umfangreicher Bemühungen ist das Versenken der Leiche fehlgeschlagen, mMn. sein größtes Problem bzgl. der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen.