sterntaucher schrieb:Der Staatsanwalt fragt nun, ob Peter Madsen etwas unternimmt, um sicherzustellen, dass man nicht in die Nautilus eindringen kann, nachdem sie gesunken ist.
Das verneint Peter Madsen.
- Was sind die Gründe dafür, dieses an der vorderen Luke zu montieren, fragt der Ankläger und zeigt zugleich ein Bild vom Unterseeboot.
- Es ist eine normale Sicherung der Luke. Ich verstehe die Frage nicht, weil wir uns einig sind, dass der Turm offen ist, als das U-Boot untergeht. Kannst du mir erklären, warum du mich fragst, ob ich die Hintertüre zugesperrt habe?
- Ich werde es nicht erklären, sagt der Staatsanwalt.
der StA wirds natürlich erklären! nur nicht auf zuruf von PM.. später, bei der schilderung des tatablaufs.
MaryPoppins schrieb:@fleetwood
Die vordere Luke war mit einer Sicherung geschützt die von aussen angebracht wird.
Wo steht im Originaltext, dass die Sicherung AUSSEN angebracht war?
Und wie sollte eine Sicherung jeglicher Art an der Vorderluke, das Betauchen der Nautilus verhindern, wenn die Turmluke sperrangelweit offen steht?
Wenn du dir die Vorderluke ansiehst, gibt es da aussen auch keine Möglichkeit einer Sicherung.
die rote kreise zeigen die ösen zur sicherung der turmluke, wenn die nautilus unbeaufsichtigt ist, und niemand rein soll (im hafen, am pier, oder wenn sie mal wieder jahre lang an land auf dem trockenen stand,..)
@MaryPoppins wie würdest du luken sichern?
was schließt du daraus, wenn die turmluke von INNEN gesichert ist?
wie ist dann die vorderluke gesichert?
wo ist dann dort die sicherung, damit niemand unbefugtes eindringen kann (aller wahrscheinlichkeit nach)?
Original anzeigen (0,2 MB)wann hat PM dann die vorderluken gesichert?
wann hat PM die luke entsichert?
war sie vielleicht nie offen bei der ausfahrt?
war PM nie durch die vorderluke nach draußen geklettert, wie er ja geschildert hat?