Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt
10.10.2017 um 10:24Der Prozess startet am 13. November
http://www.radioemscherlippe.de/emscher-lippe/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2017/10/10/article/-9775be8aaf.html
Arwen1976 schrieb:Das Problem ist halt, daß hier wirklich nur auf KK-Betrug ect ermittelt werden kann, weil niemals nachweisbar sein wird, daß ein krebskranker Patient aufgrund manipulierter Zytostatika verstorben ist - dazu steht zu sehr der unberechenbare Verlauf der Krankheit im Weg und es wird niemals nachweisbar sein, ob der Patient bei richtiger Dosierung hätte überleben könnenEs ist klar, dass die Verantwortung für den Tod der Patienten nachgewiesen werden muss.
Arwen1976 schrieb:Mein letzter Stand ist, daß die Apotheke wieder von der Mutter des TV geführt wird und ich glaube nicht, daß sich in den letzten Monaten etwas daran geändert hat.Es ist schon eine Weile her-aber ich meine gelesen zu haben, dass diese Apotheke keine Medikamente für Chemotherapien herstellen darf.
frauZimt schrieb:Es ist schon eine Weile her-aber ich meine gelesen zu haben, dass diese Apotheke keine Medikamente für Chemotherapien herstellen darf.Ja, das ist auch mein Wissensstand. Ich glaube, das war im gleichen Artikel, in dem gestanden hat, daß die Mutter die Apotheke wieder übernommen hat.
(...) ist eine von mutmaßlich mindestens 1000 geschädigten Krebspatienten.Ich kann mich noch erinnern, als wir mal vor ca. 10 Jahren eine Reklamation wegen Microlöchern (kommt bei einer von 1 Mio. Ampullen vor. Microlöcher entstehen durch kleinste Unebenheiten im/am Material und sind durch das bloße Auge oder Prüfmaschine nicht erkennbar) in einer NaCl-Infusionsflasche hatten, die auch als Basislösung für eine Krebsinfusion gedient hat.
(...)
Laut Anklage soll allein den gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von 56 Millionen Euro entstanden sein. Ob der Angeklagte im Laufe des Prozesses sein Schweigen bricht und sich erstmals zu den Vorwürfen äußert, blieb zunächst unklar.
(...)
Zwischen 2012 und 2016 soll der Apotheker fast 62 000 Mal Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff versehen haben. Es sei ihm darum gegangen, „sich eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen”, argumentiert die Staatsanwaltschaft. In der Anklageschrift sind 35 Wirkstoffe aufgeführt, von denen der Apotheker höchstens 70 Prozent der eigentlich benötigten Menge eingekauft haben soll.
frauZimt schrieb am 12.10.2017:Es ist schon eine Weile her-aber ich meine gelesen zu haben, dass diese Apotheke keine Medikamente für Chemotherapien herstellen darf.Nein, Du irrst Dich nicht. Ich habe es auch so gelesen, daß der Reinraum für Zytostatikaherstellung (höchste Reinraumklasse) dicht ist und bleibt.
....Oder irre ich mich?
Die Verteidiger des Apothekers erläuterten am Dienstag die Eckpunkte ihrer Strategie. In einem etwa zwanzigminütigen Vortrag beklagten sie eine "mediale Vorverurteilung" ihres Mandanten aus "purer Gier nach Tratsch auf niedrigstem Niveau". Der Angeklagte werde nicht nur "ge- und verurteilt", sondern auch "ge- und hingerichtet".Und bisher gab es noch keine Entscheidung über die Anträge:
Vorwürfe erhoben S.' Verteidiger auch gegen die Staatsanwaltschaft: Bei der Ermittlung der Unterdosierung hätten die Ermittler einen "erheblichen Kalkulationsfehler" gemacht, die Analyse der bei der Razzia sichergestellten Infusionen sei "wissenschaftlich nicht haltbar". S.' Verteidiger kritisierten, dass die Ermittler gleich mehrere entlastende Indizien nicht weiter verfolgt hätten. So hätten die von S. belieferten Ärzte überdurchschnittlich große Therapieerfolge bei ihren Patienten verzeichnet.
Noch keine Entscheidung über AnträgeKompletter Artikel: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/prozess-gegen-apotheker-aus-bottrop-verteidiger-werfen-staatsanwaltschaft-ermittlungsfehler-vor-aid-1.7202428
Bis einschließlich Freitag dieser Woche hat das Gericht noch Zeit, um über die beiden Anträge der Nebenkläger vom ersten Verhandlungstag zu entscheiden. Diese betreffen die mögliche Befangenheit eines Schöffen, der einst selbst in Bottrop als Apotheker gearbeitet hatte.
Vor allem aber steht die Frage der grundsätzlichen Zuständigkeit im Raum. Derzeit verhandelt eine Wirtschaftsstrafkammer, als zuständig betrachten die Nebenkläger aber vielmehr ein Schwurgericht, das zumindest theoretisch in der Lage wäre, auch Vorwürfe gegen S. wegen Tötungsdelikten zuzulassen. Ein Opfer-Anwalt hatte S. beim Prozessauftakt mehrfachen Mordversuch aus Habgier unterstellt.
Tajna schrieb am 08.11.2017:Apotheker ungefähr auf dem Gewissen hat - auch wenn man nicht wissen kann, welche Patienten im einzelnen geschädigt wurden?Das stelle ich mir auch so vor. - Aber unser Strafrecht gibt das nicht her.
In der medizinischen Literatur gibt es doch Angaben, wieviel Prozent eine bestimmte Krebserkrankung, abhängig von der Behandlung, überleben.
frauZimt schrieb:Aber unser Strafrecht gibt das nicht her.Dann sollte das Strafrecht entsprechend geändert werden.
Tajna schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass es öfter zu ähnlichen Fällen kommt, z.B. bei Medikamentenfälschungen oder Fehlern bei der Herstellung oder ganz allgemein, wenn durch ein Produkt Verbraucher gesundheitlich geschädigt wurden, wird es häufiger schwierig sein, den genauen Schaden beim Einzelnen festzustellen.Das sind langwierige Prozesse.
Tajna schrieb:Das Strafrecht dementsprechend zu ändern ist sicher eine schwierige und langwierige Angelegenheit.Ich glaube realistischer ist eine Änderung der Apothekenkontrollen.
Aber ich denke, das ist unumgänglich.
Optimist schrieb:Im Radio hörte ich, mit den Kontrollen ist u.a. deshalb schwierig, weil diese Beutel mit dem Medikament sehr teuer sind, man diese deshalb ungerne aufmacht...Wer Ausreden sucht, der findet.
Nun frage ich mich: wo wäre das Problem, Kontrollen da durchzuführen, wo die Beutel/Infusionen angewendet werden, nämlich direkt beim Patienten?
Also ich meine, was stünde dem im Wege, sobald der Patient am Tropf hängt oder noch bevor er an diesen angeschlossen wird, eine Probe von diesem Medikament abzuzweigen (vom Tropf)?
frauZimt schrieb:Wer Ausreden sucht, der findet.ja genau, das ist es.
Kontrollen können vielfältig gestaltet werden. ... z.B. vor der Gabe an den Patienten.Weshalb kommt so ein Moderator nicht aufs Einfachste beim Nachhaken?