Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt
24.01.2019 um 14:24Lichtenberg schrieb:Bei dem zweiten von @frauZimt geschilderten Fall kann man das nicht ohne Weiteres sagen ob nun "ja" oder "nein". Um diese Frage beantworten zu können, braucht es weitere Aufklärung: Konnte der Angeklagte die Auslieferung dieses(!) Beutels noch irgendwie verhindern? Wollte er es überhaupt? Wie waren seine Vorstellungen dazu? Wurden die Beutel (und wenn auch nur in Einzelfällen) nochmals nach Anlieferung geprüft? Um hier überhaupt eine Unterscheidung treffen zu können (Vorbereitungshandlung vs. Ansetzen zur Straftat) muss der gesamte Vorgang betrachtet werden.@Lichtenberg
Bitte:
Bei einem Betrüger, der die Kassen systematisch geprellt hat, jahrelang....
Der sollten nun plötzlich bei einem Beutel Gewissesbissen auftreten?
Wie ist das, wenn die Polizei Leute observiert, die einen Banküberfall planen?
Da heisst es irgendwann "Zugriff". Die müssen nicht erst in die Bank einbrechen.
Die Vorbereitung genügt.
Warum man nicht länger wartet? Um keine Unschuldigen zu gefährden.
Und hier soll gewartet werden, bis die Injektionsnadel eindringt?
Oder ist dir das auch zu kurz? (Der Apotheker könnte immer noch anrufen, seinen Fehler offenbaren.)
Also warten, bis der gesamte Beutelinhalt im Patienten ist?
Zeit ist also nicht das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben.
Es geht nicht darum, dass der Apotheker noch hätte stoppen können.
Das Problem ist, dass der Apotheker keine schädlichen Substanzen beigemischt hat.
Er hat die Medikamente gestreckt. Er hat Kochsalz verkauft.
Er hat niemanden vergiftet.
Er hat einfach die Medikamente (auf die seine Patienten hofften) nicht verabreicht.
Und niemand weiss, wen die Medis geheilt hätten und wen nicht.