Bottrop: Apotheker-Skandal, mit gepanschten Krebsmitteln gehandelt
19.01.2019 um 02:08Nussknacker13 schrieb:Es droht wohl doch noch ein Mordprozess zu werden. Das wäre nur gerecht angesichts dessen, was der Apotheker billigend in Kauf genommen hat: das Leben von Menschen!@Nussknacker13
Es gibt Neuigkeiten in dem Skandal, sehr gut.
Das klingt aber sehr vage. Ob es zu einer neuen Bewertung kommt?
Mich haben die Begründungen, warum der Angeklagte weder für Mord - noch nicht einmal für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden kann, auch erschüttert.
Es müsse ganz klar ein Geschädigter ermittelt werden-und das sei hier nicht möglich.
Dabei fand man einen Beutel mit Wasser, statt Medikament in der Apotheke, beschriftet mit dem Namen der Patientin.
Allerdings war das Argument, dass ein einmaliges Verweigern einer Chemositzung nicht zum Tode führt.
Und mit der Therapie wird eine Lebensverlägerung versucht.
Die geschädigten verlieren Zeit (Tage/Woche/Monate), nicht das Leben.
In diese Richtung ging die Argumentation.
Laut einem Gutachten, das von den Nebenklägern in Auftrag gegeben wurde, könnte Peter Stadtmann auch wegen Mordes angeklagt werden.
Das Gutachten
Jura-Professorin Dr. Frauke Rostalski in ihrer Expertise: „Selbst wenn sich die Lebensverlängerung des Betroffenen lediglich auf wenige Tage oder gar nur Stunden bezieht, genügt das Vorenthalten dieser Lebenszeit durch einen anderen, um Tötungsunrecht zu begründen.“ Das Landgericht Essen hätte nachweisen können, dass durch das Handeln des Apothekers Menschen zu Tode gekommen sind.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, das Gericht hätte „den Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilen müssen“. Peter Stadtmann habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Patienten ausgenutzt, sich durch sein Verhalten einen erheblichen Vermögensvorteil verschafft. „Neben den damit erfüllten Mordmerkmalen der Heimtücke und der Habgier handelte der Angeklagte außerdem aus niederen Beweggründen.“