Sonnenschein81 schrieb:Eben gar keins. Es gibt kein Urteil, das die Angehörigen nicht verhöhnt. Jedes Urteil ist mMn eine Belohnung für MH. Das genau ist das Problem.
Für dich zur Erklärung:
ver·hö̱h·nen
Verb [mit OBJ] (jmd. verhöhnt jmdn.)
auf herausfordernde Weise verspotten und vor anderen lächerlich machen.
"Die Klassenkameraden haben ihn wegen seiner ärmlichen Kleidung verhöhnt."
Die Eltern der Opfer werden im Falle eines Urteiles also in keiner Weise verhöhnt. Der Begriff ist falsch verwendet. Was du meinst ist wohl eher, dass die Tat nicht gesühnt wird, dass die Eltern auf ihren Rachegefühlen sitzen bleiben, weil der Täter zufrieden mit der Strafe ist, diese sogar wollte. Oder?
Da hast du vermutlich Recht. Wenn ein Täter sich entscheidet, mit Knast oder Psychatrie glücklich zu sein, kannst du ihn mit dem heutigen Rechtssystem nicht wirklich strafen, oder somit die Tat aus Angehörigensicht nicht sühnen. Das war in archaischen Zeiten von Finger abhacken, Foltern, verbrennen oder erhängen sicherlich anders. Wir haben uns davon verabschiedet, aus gutem Grund. Manchmal fällt es vielleicht schwer, das zu akzeptieren, aber es ist so, aus gutem Grund.
Die Eltern werden ihre Kinder nicht zurück bekommen, egal welche Strafe M.H. bekommt. Egal, ob er glücklich ist, oder nicht. Sicher würden sie ihn lieber unglücklich sehen. Und vielleicht ist er das ja auch irgendwann. Vielleicht hat er ja ein falsches Bild vom Knastleben und fällt noch auf den Boden der Tatsachen.