Timo Kraus (HSV Mitarbeiter) tot aufgefunden
25.01.2017 um 22:25Wenn Timo K. volltrunken und verwirrt gewesen wäre, hätte der Zeuge doch sicher versucht, ihm zu helfen, denn hilflose Menschen überlässt man bei Eiseskälte nicht sich selber.
MysteryGuy schrieb:Das ist so nicht richtig. Je nach Zustand und Grad der "Angeschlagenheit" muss dem Taxifahrer klar gewesen sein, dass TK sich in einem die freie Willensbetätigung ausschließenden Zustand befunden hat. Wenn ein Fahrgast trotz erheblicher Alkoholisierung die Entscheidung trifft, in eiskalter Nacht bei Glätte in unmittelbarer Nähe diverser Gefahren und noch dazu vielleicht ohne Jacke, das Taxi zu verlassen, dann ist das nicht nur das Problem des Fahrgastes.Das mag in der Theorie so sein. Aber ich denke du weißt, dass es in der Praxis mehr als schwierig ist dem Taxifahrer in so einem Fall eine Schuld nachzuweisen. "Muss dem Taxifahrer klar gewesen sein" ist kein Argument das ein Richter gelten lassen wird. Auf den Taxifahrer mag sein Fahrgast einen durchaus zurechnungsfähigen Eindruck gemacht haben. Wer möchte dem Taxifahrer das Gegenteil beweisen und wie? Wenn in dieser Situation keine Zeugen zugegen waren ist das quasi ein aussichtsloses Unterfangen.
Noella schrieb:Wenn Timo K. volltrunken und verwirrt gewesen wäre, hätte der Zeuge doch sicher versucht, ihm zu helfen, denn hilflose Menschen überlässt man bei Eiseskälte nicht sich selber.Sonst wäre das doch sicher auch die hier so vielbeschworene unterlassene Hilfeleistung, nicht wahr?
Dwarf schrieb:"Muss dem Taxifahrer klar gewesen sein" ist kein Argument das ein Richter gelten lassen wird.Doch. Genau darauf wird vor Gericht abgestellt. Auf den subjektiven Horizont. Was konnte oder musste der Täter erkennen/wissen/annehmen usw.? Im Vordergrund steht immer das Wollen (voluntatives Element) und das Wissen (kognitives Element) der Tatbestandsverwirklichung.
Dwarf schrieb:Auf den Taxifahrer mag sein Fahrgast einen durchaus zurechnungsfähigen Eindruck gemacht haben. Wer möchte dem Taxifahrer das Gegenteil beweisen und wie?Ganz einfach, indem man die von Dir theoretisch angenommene Aussage des Taxifahrers, dass TK einen "zurechnungsfähigen" Eindruck machte mit den Aussagen der Kollegen von TK abgleicht sowie der Aussage des Zeugen, der ihn ohne Pullover sah und den Aufnahmen der Kameras. Die Polizei wird sich aus gutem Grund zum Zustand von TK bedeckt halten, um genau solche Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden.
Dwarf schrieb:Herr Kraus war offensichtlich in der Lage sich eigenständig ein Taxi herbei zu rufen und dem Taxifahrer seinen gewünschten Zielort zu nennen. Das lässt annehmen, dass er noch durchaus klare Gedanken fassen konnte.Nö? Woher willst Du das wissen? Es ist im Gegenteil so, dass gemäß bisheriger öffentlicher Verlautbarungen das Taxi von Kollegen von Timo K. herangewunken und dieser in das Taxi gesetzt wurde. Aus bisherigen Veröffentlichungen lässt sich überhaupt kein aktives "Ich will mit dem Taxi nach Hause" Geschehen ableiten.
Dwarf schrieb:Der Taxifahrer kann nicht wissen, ob sein Fahrgast nach dem Aussteigen aus dem Taxi noch einen kurzen oder langen Fußweg vor sich hat.Gemäß öffentlicher Verlautbarungen wurde Timo K. mit Ziel Heimatadresse in Buchholz ins Taxi gesetzt. Wenn die Fahrt nicht in Buchholz endet, sondern noch in relativer Nähe zum Einstiegsort, dann muss dem Taxifahrer klar sein, dass der Weg nach Hause noch ein Stück entfernt ist.
MysteryGuy schrieb:Gemäß öffentlicher Verlautbarungen wurde Timo K. mit Ziel Heimatadresse in Buchholz ins Taxi gesetzt.Klingt nicht nach seinem eigentlichen Willen.
MysteryGuy schrieb:Wenn die Fahrt nicht in Buchholz endet, sondern noch in relativer Nähe zum Einstiegsort, dann muss dem Taxifahrer klar sein, dasser umgekehrt ist und
MysteryGuy schrieb:der Weg nach Hause noch ein Stück entfernt ist.Und, was sagt uns das?
Comtesse schrieb:Und sicher kann man keinen Fahrgast zwingen, im Taxi zu bleiben, wenn er das z.B. partout nicht möchte und vehement drauf besteht, auszusteigen z.B.! Dann ist es Freiheitsberaubung.Man kann einen Fahrgast nicht nur dazu zwingen im Taxi zu bleiben (bzw. in der Nähe des Taxifahrers, also der Person, die die Garantenstellung innehat), sondern man MUSS es unter bestimmten Bedingungen bis zum Eintreffen der Polizei sogar, wenn auf Grund der Umstände anzunehmen ist, dass die Person eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Da tritt die Freiheitsberaubung gegenüber den anderen Interessen in den Hintergrund.
Wenndie Umkehr im Taxi vom Fahrgast aber ausdrücklich und mit Nachdruck und mit einer Begründung geschehen wäre, wie würdest Du es dann bewerten?Die Umkehr steht doch vorliegend gar nicht in Frage. Timo K. hätte sich auch eine Stadtrundfahrt wünschen können. Alles legitim.
Ist jemand, der einen Taxifahrer von einer langen Fahrt zu einer Umkehr bewegt unzurechnungsfähig?
Noella schrieb:Wäre das Urteil genauso ausgefallen, wenn es nicht um einen Jugendlichen, sondern einen erwachsenen Mann gegangen wäre?Da gehe ich von aus, ja. Es spielt doch keine Rolle, wie alt jemand ist, der sich in einem die freie Willensbetätigung ausschließenden Zustand befindet oder wodurch dieser Zustand ausgelöst wurde. Würde ein Taxifahrer einen nüchternen Diabetiker mit Ausfallerscheinungen einfach so in die Nacht gehen lassen, dann würde er sich auch einer eingehenden Befragung stellen müssen.
Elimes schrieb:Trotzdem ist meine Frage, ob ein Fahrgast, der überzeugend und mit Nachdruck als erwachsener Mensch und vermutlich auch mit einer guten Begründung (z. B. irgendwas vergessen, nicht verabschiedet, Rechnung nicht bezahlt) zum Ausgangspunkt zurück möchte, automatisch als nicht zurechnungsfähig gelten muss, nur weil Freunde/Kollegen im ein Taxi heran gewunken haben und nicht die Person selber.Jo, auch das habe ich ja schon mehrfach selbst gesagt. Ich habe immer nur gesagt, dass ein ANFANGSVERDACHT wegen Aussetzung in Betracht kommen KÖNNTE. *** Verdacht plus Konjunktiv ***. Ich sehe den Taxifahrer also auch keineswegs schon in Handschellen ;) . Aber ich habe Verständnis dafür, dass er einem solchen Verfahren und entsprechenden Fragen aus dem Weg zu gehen versucht.
Ich persönlich sehe bisher keine ausreichenden Belege für eine Anschuldigung des Taxifahrers in diese Richtung, denn auf allen Vieren krabbelnd wäre ihm vermutlich der erste Einstieg ins Taxi schon verwehrt worden und die Freunde/Kollegen hätten dieses erwähnt, ebenso der Zeuge.
spiky73 schrieb:Dann hätte er uU nicht wirklich tief ins Glas geschaut und wäre trotzdem "angeschlagen" gewesen. Aber unter dieser Annahme wäre dein ganzes Taxifahrer-Bashing obsolet.Au contraire, mon ami. Es ist doch völlig unerheblich aus welchen Gründen sich jemand in einem Zustand befindet, in dem man von einem Mangel an freier Willensbetätigung, mangelndem/verminderten Urteilsvermögen oder mangelnder/verminderter Steuerungsfähigkeit ausgehen muss. Der Taxifahrer hat in jedem Fall die Garantenpflicht so jemanden nicht einfach sich selbst und den potentiellen Gefahren zu überlassen (z.B. Kälte, Straßenverkehr, Wasser usw.).
Lissy61 schrieb:Hm, also er hatte die Jacke an als er das Blockbräu verließ,Ist das gesichert, dass er die Jacke beim Einstiegen ins Taxi anhatte?