*ironieon* Da würde ich doch sagen, Taxifahrer nehmen, um auf der sicheren Seite zu sein, am besten erst gar keine angetrunkenen Gäste auf.
Aber wenn doch, und der Fahrgast es sich anders überlegt, wieder zurück an der Ort der Feier will, ... gibt man ihn dann bei Polizei ab oder verriegelt man Türen und Fenster und fährt ihn gegen seinen Widerstand heim? *ironieoff*
Ich bin mir nicht sicher, was die Ironie-Tags hier sollen, denn exakt das wäre in der Tat die Pflicht des Taxifahrers gewesen, wenn für ihn erkennbar gewesen wäre, dass TK so "angeschlagen" war, dass er sich und/oder andere in Gefahr bringen könnte. Er hätte sicherstellen müssen, dass TK von seiner Obhut in die Obhut eines anderen übergeht. Der Taxifahrer hat eine Garantenpflicht für den Fahrgast.
Wäre die Übergabe an Bezugspersonen unmöglich gewesen, dann -ja- dann hätte der Taxifahrer TK bei renitentem Verhalten festhalten und der Polizei übergeben müssen.
Alleine die Tatsache, dass TK überhaupt verschwunden ist, begründet schon den hinreichenden Tatverdacht der Aussetzung in hilfloser Lage gemäß §221 StGB und damit eine erhebliche Strafandrohung für den Taxifahrer. Es geht hier eben nicht nur darum, dass die Polizei Informationen von ihm haben will oder er vielleicht ohne Lizenz unterwegs war. Das sind totale Peanuts gegen das, was ihm blühen *könnte*, wenn sich herausstellt, dass er TK im Sinne des §221 StGB ausgesetzt hat.