Doppelmord Mundo in Fischbach (Kelkheim)
21.02.2017 um 21:30@bellady
Bezüglich welcher Tatsache fehlen Infos oder bräuchte ich Einblick in die Gerichtsakten?
Es wurde die - ebenso unbegründete - Behauptung in den Raum gestellt, dass der Cousin ihm die Chance auf eine Wiederaufnahme verbaut hätte.
Da kam mir spontan ins Gedächtnis, dass im Falle Harry Wörz, der Schwiegervater- mindestens genauso egoistisch motiviert, wie es hier dem Cousin unterstellt wird - einen Zivilprozess angestrengt hat, um die anfallenden Pflegekosten für seine Tochter dem Verurteilten anzulasten.
Diese Klage wurde nicht nur abgewiesen, vielmehr hat der Richter die Urteilsfindung gegen Harry Wörz in Frage gestellt. In Folge dessen wurde Harry Wörz letztlich freigesprochen.
Daher stelle ich mir einfach die Frage, wieso behauptet wird, dass dieses Begehren MM unweigerlich schaden musste?
Meine Meinung zur Schuld oder Unschuld des MM halte ich- wie ich betonen möchte (!!!)- für völlig unerheblich. Auch die Motivation des Cousins interessiert mich so lange nicht, wie er nicht mit der Tat in Zusammenhang gebracht werden kann.
Denn wie gesagt, auch im Fall Bence Toth, hat sein Bruder, der für dessen Unschuld kämpft, ihn einfach nur deshalb als erbunwürdig erklären lassen wollen, dass das nicht unerhebliche Vermögen der CB nicht der Staatskasse zufließt.
Diese Handlungsweisen moralisch zu rechtfertigen, ist etwas, was ich mir nicht zutraue und ebenso kritisch sehe.
Aber nicht nur kritisch den Antragstellern gegenüber, sondern vielmehr, dass es wohl so funktionieren muss in unserem Staat.
Aber das zu bewerten, steht mir nicht zu.
Ich kann nur die Schuld des Cousins im Hinblick auf mögliche verbaute Wege nicht nachvollziehen. Dafür brauche ich keine Akteneinsicht, die du mir umgekehrt für deine Ansicht genauso nachweisen müsstest.
Wir vertreten hier unterschiedliche Ansichten, die sicher beide, anhand persönlicher Schlüsse, zu rechtfertigen sind. Da wir aber nicht vor Gericht stehen, musst weder du, noch muss es ich, die eigene Meinung anhand Akteneinsicht belegen.
Sonst bräuchten wir hier in keinem Thread mehr diskutieren. Akteneinsicht impliziert Wissen, welches wir nicht haben.
Somit können wir nur unsere persönlichen Gedanken Beobachtungen einbringen. Dass das - bei dir wie mir und allen anderen- nie nur sachlich und objektiv sein kann das versteht sich daher von selbst.
Nur sollte man dann keine "objektiven Beweise " einfordern, die man selbst nicht liefern kann, nur weil ein anderer User eine subjektiv anandere Wahrnehmung hat zur eigenen subjektiven Wahrnehmung.
Es geht doch hier trotzdem um eine sachlich faire Diskussion.
Führst du mir umgekehrt ein Beispiel an, indem ein nachweislich Unschuldiger nachweislich Schaden davon trug durch eine Zivilklage eines nachweislich Schuldigen, revidiere ich meine Ansicht ggf gern.
Denn ich fände es -subjektiv und objektiv betrachtet - tatsächlich auch als wünschenswert, dass MM nicht der Mörder seiner einzig nahen Verwandten war. Und dann hätte dieser Fall eine ungeheuerliche und traurige Tragik.
Die Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, dass dem so ssein könnte, obliegt wieder jedem einzelnen.
Bezüglich welcher Tatsache fehlen Infos oder bräuchte ich Einblick in die Gerichtsakten?
Es wurde die - ebenso unbegründete - Behauptung in den Raum gestellt, dass der Cousin ihm die Chance auf eine Wiederaufnahme verbaut hätte.
Da kam mir spontan ins Gedächtnis, dass im Falle Harry Wörz, der Schwiegervater- mindestens genauso egoistisch motiviert, wie es hier dem Cousin unterstellt wird - einen Zivilprozess angestrengt hat, um die anfallenden Pflegekosten für seine Tochter dem Verurteilten anzulasten.
Diese Klage wurde nicht nur abgewiesen, vielmehr hat der Richter die Urteilsfindung gegen Harry Wörz in Frage gestellt. In Folge dessen wurde Harry Wörz letztlich freigesprochen.
Daher stelle ich mir einfach die Frage, wieso behauptet wird, dass dieses Begehren MM unweigerlich schaden musste?
Meine Meinung zur Schuld oder Unschuld des MM halte ich- wie ich betonen möchte (!!!)- für völlig unerheblich. Auch die Motivation des Cousins interessiert mich so lange nicht, wie er nicht mit der Tat in Zusammenhang gebracht werden kann.
Denn wie gesagt, auch im Fall Bence Toth, hat sein Bruder, der für dessen Unschuld kämpft, ihn einfach nur deshalb als erbunwürdig erklären lassen wollen, dass das nicht unerhebliche Vermögen der CB nicht der Staatskasse zufließt.
Diese Handlungsweisen moralisch zu rechtfertigen, ist etwas, was ich mir nicht zutraue und ebenso kritisch sehe.
Aber nicht nur kritisch den Antragstellern gegenüber, sondern vielmehr, dass es wohl so funktionieren muss in unserem Staat.
Aber das zu bewerten, steht mir nicht zu.
Ich kann nur die Schuld des Cousins im Hinblick auf mögliche verbaute Wege nicht nachvollziehen. Dafür brauche ich keine Akteneinsicht, die du mir umgekehrt für deine Ansicht genauso nachweisen müsstest.
Wir vertreten hier unterschiedliche Ansichten, die sicher beide, anhand persönlicher Schlüsse, zu rechtfertigen sind. Da wir aber nicht vor Gericht stehen, musst weder du, noch muss es ich, die eigene Meinung anhand Akteneinsicht belegen.
Sonst bräuchten wir hier in keinem Thread mehr diskutieren. Akteneinsicht impliziert Wissen, welches wir nicht haben.
Somit können wir nur unsere persönlichen Gedanken Beobachtungen einbringen. Dass das - bei dir wie mir und allen anderen- nie nur sachlich und objektiv sein kann das versteht sich daher von selbst.
Nur sollte man dann keine "objektiven Beweise " einfordern, die man selbst nicht liefern kann, nur weil ein anderer User eine subjektiv anandere Wahrnehmung hat zur eigenen subjektiven Wahrnehmung.
Es geht doch hier trotzdem um eine sachlich faire Diskussion.
Führst du mir umgekehrt ein Beispiel an, indem ein nachweislich Unschuldiger nachweislich Schaden davon trug durch eine Zivilklage eines nachweislich Schuldigen, revidiere ich meine Ansicht ggf gern.
Denn ich fände es -subjektiv und objektiv betrachtet - tatsächlich auch als wünschenswert, dass MM nicht der Mörder seiner einzig nahen Verwandten war. Und dann hätte dieser Fall eine ungeheuerliche und traurige Tragik.
Die Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, dass dem so ssein könnte, obliegt wieder jedem einzelnen.