Kriminalfälle und Spürhunde - was können diese Tiere leisten?
17.07.2020 um 13:54Evil-Eve schrieb am 08.07.2020:Ich für meinen Teil unterscheide ganz klar zwischen dienstlichen Suchhundeteams (Hund und Hundeführer behördlich angestellt) und privaten Suchhundeteams (alle anderen, gleich welcher Organisation sie angehören, oder ob überhaupt).Ich denke, da ist dann eine Dreiteilung nötig.
Das hat im ersten Schritt noch wenig mit der Frage zu tun, wie qualifiziert die Teams sind, als vielmehr mit den rechtlichen Aspekten. Private Teams sind nicht behördlich angestellt, unterliegen in wesentlichen Punkten keiner Haftung und keiner Erklärungspflicht, die gerichtliche Verwertbarkeit ist unsicher und so weiter.
Einmal behördliche, vor allem polizeiliche Suchhundeteams. Nur diese können die besonderen Rechte gerade der Polizei (Gewaltmonopol, Betreten fremder Grundstücke, Datenabfragen zu Personen, Ortungen von Mobilfunkgeräten).
Daneben stehen dann für mich die Rettungshundestaffeln (RHS) der Hilfsorganisationen (HiOrgs), die immerhin auch zu den BOS, den Behörden und und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen zählen. Die RHS der HiOrgs verfügen über EinsatzFahrzeuge für Hund und Mensch, die mit Blaulicht und Horn ausgerüstet sind, sie können im zulässigen und geeigneten Fall wie die Polizei auch Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen. Zudem können die HiOrgs, wie Polizei und Feuerwehr, den Digitalfunk der Behörden nutzen. Die Haftung für eigene und Fremdschäden ist über Versicherungen der einzelnen RHS bzw. HiOrgs geregelt und meiner zugegeben nicht ganz sicheren Erinnerung nach eine der Voraussetzungen, von den Behörden anerkannt zu werden und im Auftrag der Polizei tätig zu werden.
Bezüglich der im Einsatz erfahrenen Daten (zu den Vermissten usw.) werden die Einsatzkräfte der HiOrgs entsprechend unterrichtet und, meist wohl schriftlich und strafbewehrt, zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Das ist auch nötig, denn als Einsatzkraft erfährt man meist schon deutlich mehr, als später in Pressemeldungen und Medien zu lesen ist - besonders bei Einsätzen, die erst gar nicht öffentlich werden, weil keine Öffentlichkeitsfahndung mehr notwendig ist.
In den stets polizeibegleiteten Einsätzen benötigen die RHS der HiOrgs die Hilfe der Polizei, wenn die Suche die Sperrung von Straßen- oder Schienenverbindungen erfordert sowie bei der Ortung von Mobiltelefonen. Zudem können Privatgrundstücke nur nach vorheriger Absprache mit der Polizei betreten werden.
Die Polizei könnte dies alles selber regeln, regelt es bei ihren dienstlichen Mantrailern auch selber. Aber da die Polizei (ich weis von mind. 2 Bundesländern) keine eigenen Flächenhunde hat, nützen ihr geortete Handys und selbst gesperrte Straßen nichts - es fehlen die Hunde, um das so eingegrenzte Gebiet auch abzusuchen.
Was Du mit Erklärungspflicht meinst, weis ich nicht. Natürlich stehen der Einsatzleiter wie alle Einsatzkräfte im Bedarfsfall der Polizei (als Einsatzkraft einmal erlebt) oder dem Gericht (nicht erlebt, nicht von gehört) zur Verfügung.
Aus meiner Sicht ist die gerichtliche Verwertbarkeit bei Diensthunden wie RHS ähnlich unsicher, da es sich nunmal nicht um naturwissenschaftlich eindeutig sichere Verfahren handelt, es sich eher um die Fragen dreht, nach welchen Regeln das jeweilige Suchteam ausgebildet wurde und ob gemäß dieser Regeln gearbeitet wurde.
Das ist nach meiner Erfahrung aber eine sehr theoretische Frage. Bei Flächenhunden ist die Verwertbarkeit bei auffinden der vermissten Person gegeben. Zum Fall, eine vermisste Person wird in einem Gebiet aufgefunden, was von einer RHS durchsucht und als "ohne vermisste Person" gemeldet wurde kann ich angenehmerweise auch nichts sagen. Denn einen solchen Fall bzw. Einsatz musste ich nicht miterleben.
Geht es um die Verfolgung von Tatverdächtigen, die möglicherweise andere gefährden, kommen nur polizeiliche Mantrailer in Frage.
Geht es um die Rekonstruktion von Wegen von Vermissten, müssten wohl alle Mantrailer wie genau auch immer ein gericht davon überzeugen, dass ihr Spurergebnis hinreichend sicher richtig ist. Ich halte das für nicht ausgeschlossen, kann es mir aber nicht wirklich vorstellen.
Für mich sind RHS der HiOrgs auch keine privaten Suchteams, weil sie sich eben eben nicht privat, über private einzelne Vereine oder Kooperationen solcher Vereine, sondern als gemeinnützige Untervereine der Hauptvereine der HiOrgs organisieren. Finden sich 5 Hundefreunde, können die eine private RHS gründen,s ich eine Prüfungsordnung geben und versuchen, diese Ordnung bzw. sich anerkennen zu lassen und an Einsätze zu kommen. Um in einer RHS einer HiOrg mitzuarbeiten, muss man sich ohne Wahloption deren zentral bestimmten Regeln und Prüfungsordnungen unterwerfen.
Damit sollte klar sein, warum ich das, was ich mit freier RHS (weil an keine HiOrg) gebunden eine dritte Fallgruppe sehe. So wüßte ich bspw. nicht, dass es bei freien RHS Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht sowie Martinhorn gibt oder freie RHS auch nur Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Auch von der Teilnahme am behördlichen Digitalfunk ist mir nichts bekannt.
Ob und ggf. wie die Frage der Haftung bzw. Versicherung bei freien RHS geregelt ist, weis ich nicht. Ebensowenig, wie bei denen die Frage der Verschwiegenheit,a lso dem Umgang mit Informationen im Einsatz geregelt ist.
Hercule-Poirot schrieb am 08.07.2020:Sie hat es mir direkt so erzählt, aber natürlich war ich bei der Vermisstenanzeige nicht dabei. Mir stellt sich aber auch die Frage nach der Machbarkeit in Bezug auf die Anzahl der benötigten Hunde.Wie schon geschrieben wurde, können einzelne Hunde, ggf. mit Pausen, durchaus länger als die immer mal wieder vernehmbaren 20-30 Minuten arbeiten. Je nach Region und Einsatzzeit kann die Frage der verfügbaren Hunde schwierig (Werktag vormittag in Gegend mit wenigen bzw. RHS mit wenig Hunden) oder recht einfach sein. Es gibt durchaus Gegenden, wo binnen 1-1,5h auch die jeweils umliegenden RHS der eigenen oder der anderen HiOrgs vor Ort sein können. Auch gibt es RHS, die >10 einsatzfähige Hunde haben und auch eine solche Anzahl mit in einen Einsatz bringen können. Extrem-/Glücksfall sind Gemeinschaftsübungen mehrerer Staffel einer oder mehrerer HiOrgs. Nahe dem Übungsort wären dann bei Alarm für einen echten Einsatz auch schonmal eher 50 als 15 Hunde und die dazugehörenden Einsatzkräfte verfügbar.
Ich gehe davon aus, dass der demente Ehemann mindestens die doppelte oder dreifache Strecke der einfachen Entfernung in den zwei Tagen gefahren ist, also 200 km oder mehr. Ein Hund kann maximal eine halbe Stunde die Spur verfolgen, dann braucht er eine Pause. In dieser Zeit schafft er vielleicht drei km. Es hätte also geraume Zeit gedauert bis sie das Ende der Spur erreicht hätten.
orenoa schrieb am 12.07.2020:übrigens es gibt es durchaus auch Menschen die einen so ausgeprägten Geruchssinn haben und Drogen oder Sprengstoff erschnüffeln können.Das habe ich noch nicht "ausprobiert". Aber einmal habe ich im Training sozusagen mit meiner "Nase gefunden", wo ein Mantrailer die Person nicht aufspürte. Werde ich später noch von berichten, war natürlich keine Riechleistung, sondern sollte zeigen, wie unsicher Mantrailing ist und das Fund oder nicht Fund an den Grenzen und Problemen beim Mantrailing hängt. Die Aktion hat bei einigen in der RHS die Skepsis bezüglich Mantrailing verstärkt, aber meiner Beliebtheit bei den Mantrailern hat das weniger genutzt.
Den verlinkten SWR-Beitrag gucke ich baldmöglichst an und werde dann ggf. dazu auch Anmerkungen machen.