@inci2 Ob derjenige Ausländer ist oder deutscher, lässt sich eben nicht feststellen und genau dieser Rückschluss ist in der Öffentlichkeit sehr üblich und führt zu Fehlinterpretationen.
Es lässt sich eine genetische Herkunft feststellen, keine Biografie.
Ich denke, dass es ein Unterschied ist, ob man z.B. wissenschaftliche Ergebnisse für Medikamentenentwicklung und -anwendung einfließen lässt, oder ob man darauf eine Negativ-Auswahl bezüglich eines Verdachtes begründet.
@Spurenwelpe Nun hat man also eine perfekte genetische Herkunftsbestimmung. Und nun?
Es gibt kein Verzeichnis, in dem die genetische Herkunft von Bundesbürgern festgehalten ist.
Und in welchem Maß sie sich noch äußerlich zeigt, ist individuell unterschiedlich.
@allWenn man aber die Ergebnisse nicht veröffentlicht, wie einige hier vorschlagen, dann hat das Ergebnis nur für die Ermittler Gewicht.
Einige hier verlangen aber, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden, damit die Öffentlichkeit mit suchen kann ...und umgekehrt wird bei Nicht-Veröffentlichung automatisch unterstellt, dass es politische Gründe habe.
Sieht aus wie die perfekte Zwickmühle.
@lawine Meinst Du wirklich, dass der Richter entscheiden soll, was analysiert wird ... oder soll er eher entscheiden, was in die Fahndung einfließt?
Ich denke, den Analysapparaten wird schwer beizubringen sein, die Hälfte wegzulassen.
Und nein, ich hege da keine VT. Es genügt ja schon die Nähe eines Tatortes zu einem Asylantenheim, um für viele Bürger den Täterkreis eindeutig einzugrenzen. Die unzähligen zu dem Thema gelöschten Beiträge der letzten Wochen haben das gezeigt.
Heute genügt sogar das Wort "Sexualdelikt", damit für einige schon feststeht, in welcher Gruppe der Täter zu suchen ist.
Stünde da jetzt noch was von "ausländischer Absatmmung", wäre der Drops gelutscht.
Ich wünschte, es wäre anders, aber die Erfahrungen auch hier im Forum machen mich da pessimistisch.
Das Ergebnis müsste also unter Verschluss bleiben, weil die Öffentlichkeit daraus falsche Schlüsse ziehen kann ... wie ja auch heute so einige Erkenntnisse nicht veröffentlicht werden, um keine falschen Verdächtigungen zu schüren.
Wie zuverlässig diese Analysen sind und warum sie nicht überall zugelassen sind, das möchte ich eben herausfinden.
Wenn die Ergebnisse regelmäßig irreführend wären, dann wäre sie als kriminalistisches Instrument eben nicht geeignet.
Gibt es Statistiken zur Erfolgsquote?