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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

9.859 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, 2016 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

08.02.2019 um 23:14
Zitat von CjascaCjasca schrieb:Übrigens gibt es im Strafgesetzbuch den

§ 66b - Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Hier geht es wohl eher um § 66 a StGB (Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung). Das Landgericht Freiburg hat gemeint, dass die Voraussetzungen dieser Norm hier erfüllt sind, und daher neben der lebenslangen Freiheitsstrafe diesen Vorbehalt im Urteil ausgesprochen.

Der BGH hat das mit dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 66 a StGB nicht so gesehen und, da er ja keine Tatsacheninstanz ist, den Fall zur weiteren Sachverhaltsermittlung und Entscheidung nach Freiburg zurückgeschickt.

In Freiburg kann dann wieder ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung herauskommen (mit ergänzter Begründung). Meist schreibt der BGH - wie alle obersten Bundesgerichte - in den Zurückverweisungsbeschluss recht deutlich hinein, zu welchen Punkten das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, noch ermitteln muss.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

09.02.2019 um 00:40
Wen es interessiert und sich durchlesen möchte:

Nun liegt auch das 15-seitige Urteil des BGH vor: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=92235&pos=1&anz=523


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

09.02.2019 um 02:10
Also, ein Urteil des BGH ist es nicht, sondern ein Beschluss. Wenn Sachen von obersten Bundesgerichten zurückverwiesen werden, sind das nie Urteile, sondern immer (nur) Beschlüsse. 15 Seiten für ein Urteil in einer umfangreichen Strafsache wären auch arg kurz.

Wie gesagt ist der BGH als Revisionsinstanz ja keine Tatsacheninstanz. Wenn er findet, dass der Sachverhalt an bestimmten Stellen weiterer (Auf-)Klärung bedarf, darf er nicht selbst Beweis erheben, sondern muss - per entsprechendem Beschlusss - die Sache zurückgeben an die Tatsacheninstanz. Dasselbe gilt, wenn ein Oberlandesgericht Revisionsinstanz ist.

Das endgültige Urteil macht dann immer noch per Beweiserhebung und anschließender freier Beweiswüdigung das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wurde (Landgericht, Amtsgericht). Der BGH bzw. das Oberlandesgericht ist da kein „Vormund“ dieser Gerichte, indem es selber das Ergebnis von deren weiterer Tatsachenermittlung vorwegnimmt.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

09.02.2019 um 02:50
„Dem Revisionsgericht ist es grundsätzlich verwehrt, die fehlende Ermessensentscheidung des Tatgerichts zu ersetzen. Dies führt zur Aufhebung des Maßregelausspruchs und zur Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts.“

So lautet wörtlich am Ende der Beschluss des BGH, nachdem der BGH voher aufgelistet hat, was nach seiner Meinung im Rahmen von § 66 a StGB vom Tatgericht ausermittelt und im Rahmen richterlichen Ermessens berücksichtigt und so auch im Urteil des Tatgerichts begründet sein muss.

Man sieht hier wieder einmal, dass selbstredend der BGH nicht Vormund des Tatgerichts ist, was Beweiserhebung und -würdigung sowie richterliche Ermessensentscheidungen betrifft.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.03.2020 um 12:55
Im März beginnt der Prozess in Österreich . Eigentlich muss davor noch über die Sicherungsverwahrung in Deutschland entschieden werden, aber das Freiburger Gericht ist mit einem anderen Fall beschäftigt. So wird er nun doch nach Österreich überführt, muss aber bis Januar 2021 wieder in Deutschland sein.

https://www.badische-zeitung.de/catalin-c-steht-jetzt-im-maerz-vor-gericht--183198028.html


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.03.2020 um 13:57
Heißt daß, das er bei einer Verurteilung in Österreich zuerst seine Strafe in Deutschland absitzen muss und dann nach Ö überstellt wird, oder werden die Strafen "verrechnet". Danke für Antwort


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.03.2020 um 17:03
@kelly-19
Dazu habe ich hier etwas gelesen:

"Ein Urteil in Österreich würde rechtlich als Zusatzstrafe gelten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das Gericht könnte sich, wenn der Mann verurteilt werde, dem deutschen Richterspruch anschließen. Addiert werden könnten lebenslange Haftstrafen nicht. Wo der Mann seine Haftstrafe absitzt, würden die Behörden gemeinsam entscheiden"

Letzter Absatz in:
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Keine-Zeit-fuer-neuen-Prozess-435651.html

Wenn ich das also richtig verstehe: Sollte er in Österreich z.B. 20 Jahre bekommen (nagel mich nicht fest, ich kenn mich da nicht aus), in Deutschland hat er 15 bekommen, dann wären das 5 Zusatzjahre (und somit insgesamt 20 Jahre) - aber keine 35 Jahre in Summe. Wenn ich das richtig verstanden habe...
Umso wichtiger m.E. die Sicherheitsverwahrung nach Absitzen der Strafe.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

04.03.2020 um 15:04
Zitat von T68T68 schrieb:Deutschland hat er 15 bekommen, dann wären das 5 Zusatzjahre (und somit insgesamt 20 Jahre) - aber keine 35 Jahre in Summe. Wenn ich das richtig verstanden habe..
Er hat "lebenslang" bekommen! Das bedeutet nicht 15 Jahre. "Lebenslang" endet erst, wenn Gutachter die Person als nicht mehr gefährlich einstufen. Das wird in diesem Fall aber wahrscheinlich nie geschehen, SV hin oder her.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

10.03.2020 um 08:33
Vielleicht interessiert es jemanden:

Walter Roth, ehem. Pressesprecher des Polizeipräsidiums Freiburg (ging kurz nach dem Fall hier in Rente), hat ein Buch über den Mordfall Carolin G. geschrieben. Darüber wurde heute regional bei uns hier in der Badischen Zeitung berichtet. Das Buch erscheint am 17. März:
"SOKO Erle - der Mordfall Carolin G."


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

09.06.2020 um 15:13
Ich bin mal so frech und kopiere meinen Beitrag aus dem Lucile-Thread auch hier. Wie unten steht bestreitet er nun auch wieder die Tat in Deutschland, ihm sei demnach "unmenschliches" bei uns widerfahren....



Den Mord an Lucile bestreitet der TV Rumäne. Demnach würde der DNA-Abgleich nicht ausreichen, zudem benennt seine Verteidigerin andere TV:

"...nämlich Luciles ehemalige beste Freundin und deren damaligen Freund. Dieser Ansatz sei von der Polizei dann jedoch nicht mehr weiterverfolgt worden. Auch die DNA-Spuren, die an der 27-Jährigen in Deutschland gefunden worden waren und die mit den DNA-Spuren an Luciles Leiche übereinstimmten, seien nicht vollständig gewesen.

Vielmehr handelte es sich dabei um kleine DNA-Fragmente, also sogenannte Merkmalmuster. „Die DNA musste berechnet werden“, betonte die Verteidigerin. Dieses gefundene Merkmalmuster könne auf 158.000 Personen passen..."


https://kurier.at/chronik/oesterreich/fall-lucile-angeklagter-bestreitet-mord-an-austauschstudentin/400935629

Und:

"...Der Angeklagte beschwerte sich, dass er in Deutschland ungerecht behandelt worden wäre. Man habe ihm keine Gelegenheit gegeben, sich zu äußern, sagte der Rumäne. Richter Norbert Hofer konfrontierte ihn daraufhin mit mehreren Einvernahmeprotokollen der deutschen Behörden. "Es war erschreckend unmenschlich, was ich in Deutschland erlebt habe", meinte der 43-Jährige. Er habe Angst gehabt und deshalb den Mord in Deutschland gestanden..."

Er behauptet nun, beide Frauen nicht getötet zu haben.

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/mordfall-lucile-rumaenischer-fernfahrer-fall-in-innsbruck-vor-gericht-88654522



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Tiho ehemaliges Mitglied

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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

09.06.2020 um 18:24
Zitat von T68T68 schrieb:Er behauptet nun, beide Frauen nicht getötet zu haben
Oha. Was ist jetzt los?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

09.06.2020 um 20:11
C. C. wurde heute in Österreich schuldig gesprochen worden.

https://www.derstandard.at/story/2000117974749/angeklagter-bekannte-sich-im-fall-lucile-nicht-schuldig

Artikel wurde in den Nachmittagsstunden mit dem Urteil ergänzt.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

10.06.2020 um 08:36
Zitat von TihoTiho schrieb:Oha. Was ist jetzt los?
Steht oben im Link - ich kopiere es Dir mal raus:

"Damals hatte der 43-Jährige für den Fall der Joggerin ein Geständnis abgelegt, das er am Landesgericht Innsbruck jedoch widerrief. Er sei von seinem damaligen Verteidiger unter Druck gesetzt worden und auch seine ehemaligen Mithäftlinge hätten ihm geraten, zu gestehen und zu sagen, dass er getrunken hatte. "Sie haben gesagt, dass ich dann nicht die maximale Strafe bekomme", sagte der 43-Jährige. Im Gefängnis in Deutschland hatte der Rumäne vor einem Psychiater auch die Tat an Lucile indirekt gestanden. Doch auch davon wollte er vor dem Geschworenengericht in Innsbruck nichts mehr wissen.

Der als Zeuge geladene deutsche Psychiater bestätigte jedoch, dass der Rumäne ihm gegenüber indirekt die Tat an Lucile gestanden habe. "Er hat mir gegenüber nicht explizit zwei Tötungsdelikte eingestanden, das Kufsteiner Delikt hat er mir gegenüber aber indirekt eingeräumt", so der Psychiater. Der Beschuldigte habe von Träumen gesprochen, die sich auf beide tote Frauen beziehen würden. Von dem 43-Jährigen gehe jedenfalls eine hohe Gefahr für weitere Delikte aus, meinte der Psychiater. "Es spricht aus psychiatrischer Sicht einiges dafür, dass der Angeklagte ein klassischer Serienmörder ist", erklärte er.


https://www.sn.at/panorama/oesterreich/schuldspruch-fuer-43-jaehrigen-fernfahrer-im-fall-lucile-88654522

Aber wie @RedRobin Link zu lesen ist:

"Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Da der Angeklagte bereits in Deutschland nach einem Sexualmord an einer 27-jährigen Joggerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sah das Landesgericht Innsbruck unter Bedachtnahme auf dieses Urteil von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab.

https://www.derstandard.at/story/2000117974749/angeklagter-bekannte-sich-im-fall-lucile-nicht-schuldig


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

10.06.2020 um 12:27
Zitat von T68T68 schrieb:"Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Da der Angeklagte bereits in Deutschland nach einem Sexualmord an einer 27-jährigen Joggerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sah das Landesgericht Innsbruck unter Bedachtnahme auf dieses Urteil von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab.
Bedeutet das, das er nach der Begrüßung seiner Strafe in Deutschland frei ist um in Österreich nicht mehr ins Gefängnis muss?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

10.06.2020 um 15:02
@ayslynn

In Deutschland wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.
Dieser Täter wird nicht mehr auf freien Fuß kommen.

Der Sinn der Sicherungsverwahrung wird regelmäßig überprüft. Das ist keine Strafe, sondern ein Schutz der Bevölkerung vor einem Menschen, der als gefährlich eingestuft wird.

Ich kann dir nicht sagen, warum man in Österreich zwar die Täterschaft anerkennt, aber keine Strafe verhängt hat.
Ich spekuliere, dass 2x lebenslang keine Sinn hat.
Wahrscheinlich bedeutet hier 1x lebenslang plus anschließender Sicherungsverwahrung wirklich lebenslang.
Der Gutachter hat sich über den Täter nicht optimistisch geäussert.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

10.06.2020 um 15:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich kann dir nicht sagen, warum man in Österreich zwar die Täterschaft anerkennt, aber keine Strafe verhängt hat.
Ich spekuliere, dass 2x lebenslang keine Sinn hat.
Wahrscheinlich bedeutet hier 1x lebenslang plus anschließender Sicherungsverwahrung wirklich lebenslang.
Davon ist auszugehen. Aufeinanderrechnung wie in den Staaten gibt es hier ja nicht. Ich gehe auch davon aus, daß der nie wieder rauskommen wird oder zumindest erst dann, wenn er sehr alt ist. Aber es war wichtig, daß er auch für den zweiten Mord schuldig gesprochen wurde.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

11.06.2020 um 05:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich kann dir nicht sagen, warum man in Österreich zwar die Täterschaft anerkennt, aber keine Strafe verhängt hat.
Ich spekuliere, dass 2x lebenslang keine Sinn hat.
Das ergibt sich aus § 31 des österreichischen Strafgesetzbuches.

Insofern hier zwei selbstständige Morde vorliegen, könnte man nun den Täter zweimal zur betreffenden Strafe verurteilen, das sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe (dass diese Strafe in der Praxis selten lebenslang ist, ist ein anderes Problem).

Im angelsächsischen Rechtsbereich, z.B. in den USA, wird das auch so gehandhabt: hier hätte der Täter nun zwei Veruteilungen zu lebenslanger Strafe. Dass natürlich nur eine davon vollstreckt werden kann ist in der Regel freilich klar (andere Problematiken lasse ich hier mal weg). Auch in den USA gibt es inzwischen die Praxis, solche Strafen einfach als "gleichzeitig" laufend zu betrachten (concurrent), wobei mit Verbüssung einer Strafe dann auch die andere als verbüsst angesehen wird (allerdings gibt es hier Ausnahmen).

Dieses Modell entspricht der Auffassung, dass jede Tat auch eine Strafe verdient.

Im deutschsprachigen Rechtsbereich hat man sich zu einer etwas anderen Methode entschlossen, welche in der Praxis freilich meist das gleiche Ergebnis hat: man sagt, alle Strafen sollen zu einer "Gesamtstrafe" zusammengefasst werden. Im Fall der Höchststrafe (lebenslang) für mindestens eine der beiden Taten kann demnach keine "höhere" Strafe verhängt werden.

Das Gericht sagt hier also praktisch: da der Täter eh schon lebenslang bekommen hat, brauchen wir da, bzw. dürfen wir da nichts draufsatteln.

Das entspricht dem § 31 des österreichischen Strafgesetzbuches:
(1) Wird jemand, der bereits zu einer Strafe verurteilt worden ist, wegen einer anderen Tat verurteilt, die nach der Zeit ihrer Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte abgeurteilt werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun abzuurteilende Tat angedroht ist. Die Summe der Strafen darf die Strafe nicht übersteigen, die nach den Regeln über die Strafbemessung beim Zusammentreffen strafbarer Handlungen und über die Zusammenrechnung der Werte und Schadensbeträge zulässig wäre.

(2) Einer früheren inländischen Verurteilung steht eine frühere ausländische auch dann gleich, wenn die Voraussetzungen nach § 73 nicht vorliegen.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/31

Der Mord an Lucile geschah vor dem Mord in Deutschland, hätte also theoretisch auch schon mit dem Mord in Deutschland zusammen verhandelt werden können.

Das ist eine sehr abstrakte Rechtsphilosophie, der angelsächsische Ansatz entspricht vermutlich mehr einer logischen Betrachtung. Aber im Ergebnis ist es eben meist gleich: der Täter in unserem Fall hat eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüssen.

Das deutsche Recht ist im übrigen nahezu dem österreichischen in dieser Hinsicht gleich. Das Ergebnis wäre also auch im umgekehrten Fall so, wenn er erst in Österreich und dann in Deutschland verurteilt worden wäre.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

11.06.2020 um 09:20
@Rick_Blaine

Wie passt das zusammen:

".... sah das Landesgericht Innsbruck unter Bedachtnahme auf dieses Urteil von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab."

"... so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen."


Wenn ich das richtig interpretiere, liegt die Lösung im § 28:

"(1) Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese strafbaren Handlungen gleichzeitig erkannt, so ist, wenn die zusammentreffenden Gesetze nur Freiheitsstrafen oder nur Geldstrafen vorsehen, auf eine einzige Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu erkennen. Diese Strafe ist nach dem Gesetz zu bestimmen, das die höchste Strafe androht."


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

11.06.2020 um 09:23
@nephilimfield
§ 28 wendet das gleiche Prinzip bei einem Prozess an, in dem zwei oder mehr Taten gleichzeitig verhandelt werden, § 31 wenn zwei Prozesse stattfinden. Das Prinzip ist das gleiche.

Da er in Deutschland bereits die Höchststrafe erhalten hat, kann keine weitere Zusatzstrafe verhängt werden.


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