Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

9.859 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, 2016 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 13:07
@frauZimt
In meinem Beitrag bezog ich mich auf geltendes Recht und Urteile dazu....... Urteile der Siegermächte....... Im dritten Reich gab es auch andere Gesetze und Soldaten taten ihre Pflicht und später verurteilte Schuld...... da käme man zu heuteigen Whisleblowern...... für die einen Staatsfeinde... für die anderen Freiheitskämpfer.


2x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 13:33
Zitat von lullaby69lullaby69 schrieb:In meinem Beitrag bezog ich mich auf geltendes Recht und Urteile dazu....... Urteile der Siegermächte....... Im dritten Reich gab es auch andere Gesetze und Soldaten taten ihre Pflicht und später verurteilte Schuld...... da käme man zu heuteigen Whisleblowern...... für die einen Staatsfeinde... für die anderen Freiheitskämpfer.
@lullaby69
bitte lass das thema hier. im III. Reich gab es auch Gesetze gegen Juden.
Das hat nichts in diesem thread zu suchen


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 13:50
Kurze Frage eines Laien:
Was genau ändert sich denn in der aktuellen Situation, wenn die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verhängt wird oder nicht?
Meines Wissens nach darf jemand, bei dem die besondere Schuldschwere festgestellt wurde, doch sowieso erst entlassen werden, wenn man davon ausgehen kann, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Und in einem solchen Fall würde er doch auch nicht mehr sicherungsverwahrt, oder?

Ich lese, dass die Sicherungsverwahrung dem Häftling wohl mehr Betreuungsangebote und Therapiemaßnahmen ermöglicht.
Außerdem wird wohl bei Aussetzung der Strafe eine Führungsaufsicht verhängt.
Gibt es sonst noch etwas, was die Sicherungsverwahrung im vorliegenden Fall ändern würde?


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 13:53
@Cjasca

Auch jene Verurteilte, bei denen die besondere Schuldschwere festgestellt wurde, müssen irgendwann entlassen werden. Je nach Bundesland variiert das zwischen 22 und 26 Jahren. Eine Sicherungsverwahrung hätte zur Folge, dass der Verurteilte auch danach noch nicht entlassen würde.


3x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 14:00
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das Gericht soll das überprüfen, zu seiner Einschätzung kommen und gut ist.
Der BGH hat es bereits geprüft und festgestellt, die Begründung reicht nicht und es muss erneut verhandelt werden.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Eine Sicherungsverwahrung hätte zur Folge, dass der Verurteilte auch danach noch nicht entlassen würde.
Die Sicherungsverwahrung ist aber nun nicht als Forführung der Gefängnisstrafe zu verstehen
Wikipedia: Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion.



1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 14:03
@emz

Nein, das habe ich aber auch nicht geschrieben. Die Sicherungsverwahrung dient dazu, die Bevölkerung zu schützen und ist keine Bestrafung des Täters. Deshalb werden Sicherungsverwahrte auch in einen speziellen Teil der Haftanstalten verlegt, in dem sie wesentlich mehr Freiheiten und Komfort haben als im Rahmen einer Strafhaft. Im Ergebnis hat es für die Bevölkerung jedoch dieselbe Auswirkung: Der Täter bleibt eingesperrt.


1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 14:05
frauzimt schrieb:
Das Gericht soll das überprüfen, zu seiner Einschätzung kommen und gut ist.
Zitat von emzemz schrieb:Der BGH hat es bereits geprüft und festgestellt, die Begründung reicht nicht und es muss erneut verhandelt werden.
@emz
Das Urteil steht. Es geht nur um die Sicherungsverwahrung (und die wäre auch nicht automatisch "für immer")

Karlsruhe - Mehr als zwei Jahre nach dem Sexualmord an der 27 Jahre alten Joggerin Carolin G. bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter bestätigt.
Über die vorgesehene Sicherungsverwahrung muss das Landgericht Freiburg allerdings erneut verhandeln und entscheiden, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Begründung sei nicht ausreichend.
https://www.tag24.de/nachrichten/karlsruhe-endingen-vergewaltigung-mord-weinberge-joggerin-carolin-g-urteil-rechtens-bgh-963938



1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 14:05
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nein, das habe ich aber auch nicht geschrieben.
Hast du in der Tat nicht. Aber so knapp, wie du es formuliert hast, konnte man es durchaus missverstehen.
Das war der Grund, warum ich nachlegte :D


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 14:12
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das Urteil steht. Es geht nur um die Sicherungsverwahrung (und die wäre auch nicht automatisch "für immer")
Das ist völlig richtig.
Genau so, wie ich es bereits auf der vorangegangenen Seite formulierte.
Beitrag von emz (Seite 527)


1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 15:39
frauzimt schrieb:
Das Urteil steht. Es geht nur um die Sicherungsverwahrung (und die wäre auch nicht automatisch "für immer")
Zitat von emzemz schrieb:Das ist völlig richtig.
Genau so, wie ich es bereits auf der vorangegangenen Seite formulierte.
Beitrag von emz (Seite 527)
Die Sicherungsverwahrung ist ein ganz eigenes Thema.
Ich dachte früher auch, dass Täter, die äußerst brutal vorgegangen sind (mehrmals) und sich nicht unter Kontrolle haben, für immer von der Gesellschaft ferngehalten werden sollen.
Aber ganz so ist es eben nicht. Die Sicherungsverwahrung wird regelmäßig überprüft. Es gibt Lockerungen, also Freigang und irgendwann ist eine Freilassung möglich.

Und schließlich ist es doch auch richtig, dass man immer wieder schaut, ob sich ein Sicherungsverwahrter zum Positiven entwickelt hat.
(Mir ist klar, dass das bei schlimmsten Verbrechen schwer fällt. Peter Madsen wäre für mich so ein Fall und viele andere)

Vielleicht ist dieser Täter der Auffassung, er wird solche Verbrechen nie wieder begehen?
Er selber kann das kaum beurteilen. Dass er den Punkt überprüft haben will, ist verständlich.

Ich bin mir jedenfalls sicher, dass er sehr lange im Gefängnis sitzen wird.


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 16:18
Sicherungsverwahrung forensische Klinik Eickelborn
Vielleicht interessiert sich jemand für das Thema

Restrisiko - Menschen im Maßregelvollzug - Doku 2016
https://www.youtube.com/watch?v=xOjjDOZBc1A (Video: Restrisiko - Menschen im Maßregelvollzug - Doku 2016 (NEU in HD))


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 19:56
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Auch jene Verurteilte, bei denen die besondere Schuldschwere festgestellt wurde, müssen irgendwann entlassen werden. Je nach Bundesland variiert das zwischen 22 und 26 Jahren. Eine Sicherungsverwahrung hätte zur Folge, dass der Verurteilte auch danach noch nicht entlassen würde.
Das bezweifle ich. Ein lebenslänglich Inhaftierter wird meiner Recherche nach erst dann entlassen, wenn man davon ausgehen kann, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt (neben anderen Bedingungen). Sicherheitsverwahrt werden Personen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (nebst anderer Bedingungen).
Falls der Häftling also bei Überprüfung zwecks Haftentlassung immer noch gefährlich ist, bleibt er in Haft. Stellt man seine Ungefährlichkeit fest, kann er entlassen werden. In Sicherungsverwahrung kann er also gar nicht landen.


Meine Frage bezog sich unter anderem auf ein BGH-Urteil aus 2013.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/die-sicherungsverwahrung-und-die-besondere-schwere-der-schuld/

Folgendes Fazit wurde da gezogen:
Nur wenn sich im Laufe der Verbüßung der Strafhaft herausstellt, dass der Angeklagte nicht mehr gefährlich ist, wird er also aus der Strafhaft entlassen werden können. In diesem Fall dürfte indes auch eine zusätzlich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht mehr vollzogen werden (§ 67c Abs. 1 StGB). Daraus folgt, dass durch die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung kein zusätzlicher Gewinn für die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit erzielt werden könnte.
Deswegen auch meine Frage, welche zusätzlichen Auswirkungen die Sicherungsverwahrung im vorliegenden Fall hätte (vor allem auf die Dauer der Haft/Verwahrung, aber nicht ausschließlich).


3x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 20:05
Zitat von CjascaCjasca schrieb:Deswegen auch meine Frage, welche zusätzlichen Auswirkungen die Sicherungsverwahrung im vorliegenden Fall hätte (vor allem auf die Dauer der Haft/Verwahrung, aber nicht ausschließlich).
@Cjasca
Eine angeordete Sicherheitsverwahrung (das geht nicht mehr nachträglich) bedeutet, dass ein Gefangener nicht mit einer Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren rechnen kann.
Darum kommt @Deus_Ex_Machin auf 22 bis 26 Jahre


1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 20:14
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Eine angeordete Sicherheitsverwahrung (das geht nicht mehr nachträglich) bedeutet, dass ein Gefangener nicht einer Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren rechnen kann.
Magst du hierzu eine Quelle nennen?

Übrigens gibt es im Strafgesetzbuch den

§ 66b - Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung


https://dejure.org/gesetze/StGB/66b.html

Scheint also doch noch möglich zu sein.


2x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 20:27
Zitat von CjascaCjasca schrieb:§ 66b - Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
@Cjasca
Und was bedeuet § 66b ? Greift der § hier?

Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, hier Quellen zu zitieren, da sich ja auf dem Gebiet auch einiges getan hat.
Du kannst ja mal selber suchen. Das Thema wurde hier schon mehrmals behandelt.
Vielleicht schreibt hier auch einer der Juristen etwas dazu. Mein Spezialgebiet ist das nicht.


1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 20:39
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und was bedeuet § 66b ? Greift der § hier?
Die Behauptung, dass eine nachträgliche angeordnete Sicherungsverwahrung nicht möglich ist, stammt von dir. Sie hat mit dem Teil meines Beitrags, den du zitiert hast, nichts zu tun. Deswegen frage ich mich ja, warum du diese Behauptung überhaupt erst in den Raum geworfen hast.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, hier Quellen zu zitieren, da sich ja auf dem Gebiet auch einiges getan hat.
Du kannst ja mal selber suchen. Das Thema wurde hier schon mehrmals behandelt.
Deine Behauptung war, dass mit angeordneter Sicherungsverwahrung ein Gefangener nicht mehr mit einer Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren rechnen kann. Das widerspricht dem, was ich bisher recherchiert (und oben teilweise dargelegt) habe. Deswegen frage ich nach einer Quelle. Das sollte ja kein Problem sein.


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 21:05
Zitat von CjascaCjasca schrieb:Das bezweifle ich.
Das musst du nicht bezweifeln, das sind allgemein zugängliche Tatsachen. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet etwa in Hessen eine Durchschnittshaftdauer von 23 Jahren. Je länger ein Verurteilter einsitzt, desto mehr Gewicht erhält sein Grundrecht auf Freiheit.


1x zitiertmelden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

07.02.2019 um 21:15
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das musst du nicht bezweifeln, das sind allgemein zugängliche Tatsachen. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet etwa in Hessen eine Durchschnittshaftdauer von 23 Jahren. Je länger ein Verurteilter einsitzt, desto mehr Gewicht erhält sein Grundrecht auf Freiheit.
Ich habe ich nicht die Durchschnittshaftdauer bezweifelt, sondern folgende Aussage von dir:
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Eine Sicherungsverwahrung hätte zur Folge, dass der Verurteilte auch danach noch nicht entlassen würde.
Vielleicht magst auch du deine Aussagen mit Quellen belegen? Danke.
Warum ich das bezweifele, habe ich oben erläutert. Hier noch eine Quelle:
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann auch nach Ablauf der nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 StGB bestimmten Verbüßungsdauer nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB). Solange der Verurteilte noch gefährlich ist, wird die lebenslange Freiheitsstrafe vollstreckt. Erst wenn sich herausstellt, dass von dem Verurteilten keine Gefahr mehr ausgeht, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. In diesem Falle dürfte indes auch eine zusätzlich zur lebenslangen Strafe angeordnete Sicherungsverwahrung nicht mehr vollzogen werden (§ 67c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auch sie müsste zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 67c Abs. 1 Satz 1, Satz 2 1. Halbsatz StGB).
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/12/3-330-12.php


melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

08.02.2019 um 11:05
Ich schreibe mal zusammenfassend eine Antwort auf meine Frage:
Was genau ändert sich denn in der aktuellen Situation, wenn die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verhängt wird oder nicht?
Das Urteil vom 28. Juni 2017 (LG Köln) - BGH 2 StR 178/16 liefert dazu eine schöne Übersicht :)
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/16/2-178-16.php

  • Es gibt Fallkonstellationen, in denen der Schutz der Allgemeinheit auch bei lebenslänglicher Freiheitsstrafe nicht zu gewährleisten ist. Der Verurteilte kann Rechtsmittel einlegen, welche zum Wegfall der lebenslänglichen und Anordnung einer zeitigen Freiheitsstrafe führen. Oder es kann zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen, bei dem möglicherweise ebenfalls nur eine zeitige Freiheitsstrafe verhängt wird. Die angeordnete Sicherungsverwahrung kann in beiden Fällen dafür sorgen, dass ein immer noch gefährlicher Täter nicht freigelassen wird, sondern in Verwahrung kommt.
  • Bei Anordnung von Sicherungsverwahrung ist nach bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug eine längere und intensivere Überwachung des Täters möglich. Er wird unter Führungsaufsicht gestellt, welche im Gegensatz zur Bewährungszeit unter Umständen auch unbegrenzt angeordnet werden kann. Die Maßnahme der Führungsaufsicht ist nur möglich, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet wurde und kann nicht selbstständig angeordnet werden.
  • Die Anordnung der Sicherungsverwahrung eröffnet die Möglichkeit der Überweisung aus dem Strafvollzug in die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt. Ziel der Regelung ist es, bei allen Strafgefangenen, bei denen Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, schon während des Strafvollzugs alle therapeutischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Gefährlichkeit zu reduzieren und die spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entbehrlich zu machen
  • Straftäter, gegen die Sicherungsverwahrung angeordnet ist, haben bereits im Vollzug der Freiheitsstrafe einen gerichtlich effektiv durchsetzbaren Anspruch auf intensive Behandlung. Auch hier ist das Ziel, eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung überflüssig zu machen.




melden

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

08.02.2019 um 12:08
Hier ist ein Verbrechen geschehen, bei dem die Justiz alles aufzubieten hat, was ihr zur Verfügung steht: lebenslänglich, Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Alle diese Punkte haben juristisch sauber und unangreifbar in einem Urteil ausgeführt zu werden. So verlangt es das Rechtssystem. Wenn nun beim Punkt Sicherungsverwahrung Nachbesserungen notwendig sind, dann haben die ausgeführt zu werden, es muss erneut verhandelt werden, um so zu einem einwandfreien Urteil mit oder ohne Sicherungsverwahrung zu gelangen.

Verschiedentlich wurden Stimmen laut, die meinten, der Täter hätte auf ein den Gesetzen entsprechendes Urteil verzichten sollen. Er hätte die Sicherungsverwahrung einfach so akzeptieren müssen, auch wenn sie, so wie sie im Urteil steht, nicht begründet ist. Das entspricht nicht meiner Vorstellung von einem Rechtsstaat.

Diesen emotionalen Aufschrei und die Sorge, die Sicherungsverwahrung könnte womöglich wegfallen, kann ich nur bedingt verstehen. Diesen Täter erwartet ein weiteres Verfahren in Österreich. Auch hier steht zu erwarten, dass er wegen Mordes verurteilt wird. Somit müssen wir uns eigentlich keine Sorgen machen, dass dieser gefährliche Täter demnächst wieder frei umherlaufen wird, ob nun mit oder ohne Sicherungsverwahrung ;)


melden