@NicKnattertonEs müssen bestimmte Mordmerkmale erfüllt sein. Der umgangssprachliche Mord, kann juristisch ein Mord oder Totschlag sein.
Die Anklage läuft auf Mord in D, weil es mehrere Mordmerkmale gibt:
-Niedere Beweggründe (Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes)
-Tötung zur Verdeckung einer Straftat
-Verwerfliche Begehungsweise (besondere Grausamkeit)
Für den Prozess in Österreich wird die Anklage ebenfalls auf Mord (Paragraf 75 StGb) laufen und nicht auf Totschlag (Par. 76 StGb).
Totschlag ist in Ö nämlich klar definiert:
"Wer sich
in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen."
Alles andere ist "Mord". Dazu kommt noch die Schuldfrage/Erschwerungsgründe (Par.32 StGb):
Absatz 3:
" Im allgemeinen ist die Strafe umso strenger zu bemessen, je größer die Schädigung oder Gefährdung ist, die der Täter verschuldet hat oder die er zwar nicht herbeigeführt, aber auf die sich sein Verschulden erstreckt hat, je mehr Pflichten er durch seine Handlung verletzt, je reiflicher er seine Tat überlegt, je sorgfältiger er sie vorbereitet oder je rücksichtsloser er sie ausgeführt hat und je weniger Vorsicht gegen die Tat hat gebraucht werden können."
Es gibt also begründete Hoffnung, dass Catalin C. tatsächlich nie wieder frei kommt.