Es geht beim Thema Täterwissen m.W.n. nicht nur darum den tatsächlichen Täter im Verhör zu Textüberführen, sondern auch darum falsche Geständnisse als solche zu erkennen. Da kann es schon nützlich sein, nicht alle Details vor dem Verhör in der Presse entnehmbar zu haben.
Genau. Hatte ich vergessen, zu erwähnen.
Rosenholz23 schrieb:Aber sonst stimme ich Egi zu. Ein guter Anwalt wird sicherlich nicht zulassen, dass sich ein Verdächtiger mit Aussagen dazu selbst belastet.
Der Täter kann schweigen, wenn er die Nerven hat. Einige haben vielleicht sogar das Bedüfnis, zu reden.
Die Verhörer setzen ihr Bild Stück für Stück zusammen - und wenn man sicher ist, den Richtigen zu haben, gibt es ja auch noch die Spurensicherung, evtl. Vorstrafen, ein psychologisches Profil und vieles Andere mehr, mit dem man den Täter verunsichern kann.
Aussage verweigern heisst ja nicht, dass der Verdächtige nicht zum Verhör gehen muss.
Er muss sich der Konfrontation mit seiner Tat ja aussetzen.
Möglicherweise ist dann eine Strategie die Tat "abgemildert" zuzugeben, um einer härteren Anklage zu entgehen. Dann hat er ein Stückchen zugegeben ...und die Befragung geht weiter.
Hier habe ich in einem thread gelesen, dass ein Täter die Fahrradreifen eines Kindes durchgeschnitten hat. So konnte er das Kind abfangen. Er hatte die Tat als spontan, also ungeplant geschilderet.
Er hat den Reifen angeblich im Kunstraum flicken wollen, doch da war kein Flickzeug.
Das ist nicht ganz die Antwort auf Egis Frage.
Ich will nur sagen, dass es für die Ermittler ein großer Vorteil ist, mehr zu wissen, als der Täter.
Das verunsichert ihn. Und auch wenn der Anwalt rät, lieber nichts zu sagen, macht ihn die Verunsicherung möglicherweise schwach.
Wenn er ein Einzeltäter ist. Bei einer gemeinschaftlich begangenen Tat schiebt es Einer auf den Anderen.