Maria L. in Freiburg ermordet
11.12.2016 um 21:51@fauchi
Du hast mich missverstanden. Das richtete sich nicht an oder gegen die Pflegeeltern. Ich meinte das losgelöst von dem Fall. Wer die Aufsichtspflicht hat, hat dafür zu sorgen, dass ein Jugendlicher nachts eben nicht nach belieben draußen rumzulaufen hat.
Der Sinn der Jugendschutzgesetze ist, Kinder zu schützen. Diese nicht zu beachten, darin kann ich jetzt keine behutsame Erziehung erkennen.
Du hast mich missverstanden. Das richtete sich nicht an oder gegen die Pflegeeltern. Ich meinte das losgelöst von dem Fall. Wer die Aufsichtspflicht hat, hat dafür zu sorgen, dass ein Jugendlicher nachts eben nicht nach belieben draußen rumzulaufen hat.
Der Sinn der Jugendschutzgesetze ist, Kinder zu schützen. Diese nicht zu beachten, darin kann ich jetzt keine behutsame Erziehung erkennen.