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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2016, Totschlag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

21.06.2020 um 17:25
@emz
Du hast wohl zu jedem Kommentar was gegen zu setzen.Lass doch anderen ihre Meinung....


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

21.06.2020 um 17:31
Zitat von brackleybrackley schrieb:Du hast wohl zu jedem Kommentar was gegen zu setzen.Lass doch anderen ihre Meinung....
Dachte, das sei der Sinn einer Diskussion.
Man könnte natürlich auch alles einfach nur abnicken.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

21.06.2020 um 17:34
@emz
Vergiss es, ich merk schon, du willst es nicht verstehen.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

21.06.2020 um 18:12
Zitat von emzemz schrieb:Dachte, das sei der Sinn einer Diskussion.
Man könnte natürlich auch alles einfach nur abnicken.
Du hast aber vollkommen recht. Und so wie andere eine Meinung haben, so darfst du das auch.
Zumal sie der Rechtsprechung entspricht.
Es ist so, dass die Gemüter natürlich schnell hochkochen, weil eine Frau zu Tode gekommen ist und der Grund für diesen Ausnahmezustand bei manchen da nicht mehr im Fokus steht.

Fakt ist: Jeder Mensch kann von heute auf morgen an einer Psychose oder einer anderen (psychischen) Krankheit erkranken und sich unberechenbar verhalten. Fehlende Krankheitseinsicht und Paranoia sind für manche dieser Erkrankungen ein typisches Merkmal.
Wenn in diesen Episoden ein Verbrechen geschieht, dann ist dieser Mensch nicht wie ein gesunder zu verurteilen. Klar ist das genau so schlimm - aber eben nicht gleich zu werten!


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

21.06.2020 um 18:33
Zitat von SteppelSteppel schrieb:Fakt ist: Jeder Mensch kann von heute auf morgen an einer Psychose oder einer anderen (psychischen) Krankheit erkranken und sich unberechenbar verhalten. Fehlende Krankheitseinsicht und Paranoia sind für manche dieser Erkrankungen ein typisches Merkmal.
Wenn in diesen Episoden ein Verbrechen geschieht, dann ist dieser Mensch nicht wie ein gesunder zu verurteilen. Klar ist das genau so schlimm - aber eben nicht gleich zu werten!
So erklärt, kann ich es sogar nachvollziehen.
Ob genau das auf den nunmehr Freigesprochen zutrifft, wage ich einfach zu bezweifeln.


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21.06.2020 um 19:11
Zitat von CuchulainCuchulain schrieb:Ob genau das auf den nunmehr Freigesprochen zutrifft, wage ich einfach zu bezweifeln.
Wenn ich mir da noch eine Kleinlichkeit ergänzen darf:
So ganz freigesprochen ist er ja nun auch nicht worden :D


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

22.06.2020 um 08:08
Hallo.
Ich wollte eigentlich nichts dazu schreiben.
Bin immer nur Stille Mittleserin und schreibe selten was aber muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.
Zu erst einmal :
Ich finde es schlimm, dass es zu so einer schlimmen Tragödie gekommen ist.
Ich möchte die Tat auch keinesfalls verharmlosen, weil es schlimm ist, dass ein Mensch zu Tode kam.
Es haben viele Faktoren mit eingespielt weshalb es dazu kam.
Habe den Fall damals mit verfolgt. Das eine soziale Netzwerk darf man ja nicht erwähnen, aber mir war damals schon klar, dass der Mann mich an etwas erinnert (mein Bruder).

Mein Bruder leidet auch an paradoider Schizophrenie.
Wenn mein Bruder seine Wahnphasen hatte, glaubte er
* dass meine Mutter Kali sei (Göttin im Hinduismus),
* unsere Familie verflucht ist
* er wie Jesus leiden und dann sterben müsse, um die Welt zu retten.
Er war so davon überzeugt, weil es bei ihm im Kopf ja tatsächlich stattfindet. Man kann sich ja selbst sowas garnicht vorstellen, aber in den psyschotischen Phasen ist das ja deren Realität. Und deshalb sehen sie Ihre Krankheit ja auch selbst nicht.

Dazu muss gesagt werden, dass mein Bruder ein ganz lieber intelligenter Mensch ist, der niemanden etwas zu leide tun würde.
Wenn er seine Medikamente nimmt, ist er ganz normal wie jeder andere auch. (Kleine Macken hat nun mal jeder Mensch)

Es ist schlimm, was dort passiert ist, aber man muss sich das wirklich mal vor Augen halten, dass die Kranken in solchen Phasen einfach nicht Herr Ihrer Sinne sind.
Das finde ich halt sehr schlimm, denn sie tun Sachen, die sie sonst niemals tun würden und merken es nicht einmal.


Es kann jeden Treffen. Bei meinem Bruder brach die Krankheit mit 28 Jahren voll aus (Er ist jetz 42)
Er kann nichts dafür, er kann es sich nicht aussuchen, ob er die Krankheit haben will oder nicht.
Als vor 4 Jahren bei ihm Lymphdrüsenkrebs festgestellt wurde, sagte er zu mir "Na wenigstens ist die Psychose weg, das ist viel schlimmer als Krebs".
Durch die Chemotherapie wirkten allerdings seine Medikamente nicht mehr und es ging wieder los.
Nach 6 Monaten in der psychiatrischen Klinik konnte er wieder raus und sagte zu mir:
"die scheiß schizophrenie ist viel schlimmer als der Krebs "
Er hat durch die Krankheit viel durchgemacht, was man sich als gesunder Mensch garnicht vorstellen kann.

Wenn ich hier lese wie manche hier von Anstalt, wegsperren, Experimente
(Das Vokabular erinnert an eine ganz schlimme Zeit) und solchen Wörtern sprechen, wird mir echt schlecht und ich hoffe, dass diejenigen die so schreiben (oder deren Angehörigen, Freunde, etc) niemals an so einer Krankheit erkranken.

Wenn der Mann zum Tatzeitpunkt psyschotischen war, dann muss man das auch Berücksichtigen, dass muss aber ja nicht seiner derzeitigen Verfassung entsprechen.

Ich bedanke mich schonmal für die netten Kommentare die ich gleich zurück bekomme.

LG


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

22.06.2020 um 10:31
Zitat von LacuraLacura schrieb:Wenn ich hier lese wie manche hier von Anstalt, wegsperren, Experimente
(Das Vokabular erinnert an eine ganz schlimme Zeit) und solchen Wörtern sprechen, wird mir echt schlecht und ich hoffe, dass diejenigen die so schreiben (oder deren Angehörigen, Freunde, etc) niemals an so einer Krankheit erkranken.
Ganz genau so ist es und ich danke dir für deine offenen Worte und den persönlichen Erfahrungsbericht. Ich hoffe, dass dieser dazu beiträgt, dass Foristen diesen Fall mit anderen Augen zu sehen.
Ich habe selbst in der Forensik gearbeitet und könnte deines um unzählige ähnliche Beispiele erweitern. Der Leidensdruck ist bei den Betroffenen sehr groß und sie sind schon dadurch gestraft im Leben. Ich denke nicht, dass irgendjemand tauschen möchte.


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22.06.2020 um 10:37
Dieser Thread ist ein Paradebeispiel dafür, dass man die Dinge oftmals gerne anders hätte, als es das Tatgericht festgestellt hat.

Bemerkenswert ist, dass hier immer wieder von "Mord" schwadroniert wird, obwohl(!) der Angeklagte gar nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt wurde.

Nach dem Bericht des NDR wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung und wegen Nötigung verurteilt. Einen Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod der jungen Frau, konnte das erkennende Gericht nicht feststellen. Es ist mir insofern schleierhaft, warum aber dieser Zusammenhang hier immer wieder unterstellt wird. Will man es hier im Thread etwa besser wissen, als das Tatgericht?

Um es klarzustellen: Der Täter wurde nicht nicht wegen Mordes verurteilt, weil er vermindert schuldfähig ist. Der Täter wurde nicht wegen Mordes verurteilt, weil es schon nach den Feststellungen des Gerichts kein Tötungsdelikt gibt.

Wenn in dem NDR-Bericht von "Frau zu Tode gequält: Prozess endet mit Geldstrafe" die Rede ist, so ist das offenkundig falsch. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".

Zuletzt: Die verminderte Schuldfähigkeit (und bitte: eine Schuldunfähigkeit wurde auch nicht festgestellt), hat lediglich Einfluss auf das Strafmaß.

Die hier wieder und wieder zum Ausdruck gebrachten Straffantasien sind mir daher unverständlich.


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22.06.2020 um 11:09
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Dieser Thread ist ein Paradebeispiel dafür, dass man die Dinge oftmals gerne anders hätte, als es das Tatgericht festgestellt hat.

Bemerkenswert ist, dass hier immer wieder von "Mord" schwadroniert wird, obwohl(!) der Angeklagte gar nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt wurde.

Nach dem Bericht des NDR wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung und wegen Nötigung verurteilt. Einen Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod der jungen Frau, konnte das erkennende Gericht nicht feststellen. Es ist mir insofern schleierhaft, warum aber dieser Zusammenhang hier immer wieder unterstellt wird. Will man es hier im Thread etwa besser wissen, als das Tatgericht?

Um es klarzustellen: Der Täter wurde nicht nicht wegen Mordes verurteilt, weil er vermindert schuldfähig ist. Der Täter wurde nicht wegen Mordes verurteilt, weil es schon nach den Feststellungen des Gerichts kein Tötungsdelikt gibt.

Wenn in dem NDR-Bericht von "Frau zu Tode gequält: Prozess endet mit Geldstrafe" die Rede ist, so ist das offenkundig falsch. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".

Zuletzt: Die verminderte Schuldfähigkeit (und bitte: eine Schuldunfähigkeit wurde auch nicht festgestellt), hat lediglich Einfluss auf das Strafmaß.

Die hier wieder und wieder zum Ausdruck gebrachten Straffantasien sind mir daher unverständlich.
Applaus !!!
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Die hier wieder und wieder zum Ausdruck gebrachten Straffantasien sind mir daher unverständlich.
Einer der Gründe, weshalb ich hier nicht mehr schreibe ...


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22.06.2020 um 11:09
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Wenn in dem NDR-Bericht von "Frau zu Tode gequält: Prozess endet mit Geldstrafe" die Rede ist, so ist das offenkundig falsch. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".
Deine Folgerungen sind so nicht richtig.

Ob die Frau zu Tode gequält wurde oder nicht, das lässt das Gericht schlichtweg offen, da die Todesursache nicht mehr feststellbar war.
Daraus zu schließen, das Gericht habe festgestellt, die Frau sei eben nicht "zu Tode gequält" worden, dieser Ausschluss wurde so nicht vom Gericht getroffen.


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22.06.2020 um 11:17
Zitat von emzemz schrieb:Ob die Frau zu Tode gequält wurde oder nicht, das lässt das Gericht schlichtweg offen, da die Todesursache nicht mehr feststellbar war.
Daraus zu schließen, das Gericht habe festgestellt, die Frau sei eben nicht "zu Tode gequält" worden, dieser Ausschluss wurde so nicht vom Gericht getroffen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat das Gericht dies nicht "offen" gelassen. Es wird sich tatgerichtlich auch mit der Frage befasst haben, ob der Angeklagte eine Ursache für den Tod der jungen Frau gesetzt hat oder eben nicht.

Ob die Ursache Folter oder eine Unterlassungshandlung gewesen sei, hat das Gericht mit Sicherheit geprüft und konnte hierzu nichts feststellen.

Nunmehr zu sagen, dass das Gericht es offen gelassen hätte, dass die Frau zu Tode gequält wurde, dürfte schon augrund des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht richtig sein. Es impliziert auch, dass ein solcher Zusammenhang selbstverständlich möglich sei, man es dem Angeklagte "bloß nicht" nachweisen hätte können.

Wenn man einem Angeklagten etwas nicht nachweisen kann, dann sollte man diesen fehlenden Nachweis aber tunlichst nicht mit eigenen Vermutungen und Unterstellungen ergänzen.

Das wollte wohl niemand der hier schreibenden User, wenn sie/ er mal selbst vor Gericht angeklagt wird.


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22.06.2020 um 11:36
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat das Gericht dies nicht "offen" gelassen.
Wenn du hier mit Wahrscheinlichkeiten argumentierst, da habe ich natürlich nur wenig dagegen zu setzen.
Ob die Ursache Folter oder eine Unterlassungshandlung gewesen sei, hat das Gericht mit Sicherheit geprüft und konnte hierzu nichts feststellen.
Und wenn ein Gericht etwas nicht feststellen kann, so wie hier die Todesursache, dann schließt es damit Folter aus?
Diese Logik erschließt sich mir nicht.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/urteil-revisionsprozess-mord-hunsrueckerin-102.html
Der Verurteilte habe die Frau in Alt Rehse damals wohl mit einem peitschenartigen Gegenstand geschlagen, sagte der Richter. Aber die genaue Todesursache sei nicht mehr feststellbar gewesen.
Du willst aber dem Richter nicht eigene Vermutungen und Unterstellungen anlasten :D


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22.06.2020 um 11:52
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du hier mit Wahrscheinlichkeiten argumentierst, da habe ich natürlich nur wenig dagegen zu setzen.
Ja, ich argumentiere mit Wahrscheinlichkeiten, andere mit Unterstellungen.

Da findet man beim Angeklagten eine tote Frau im Bettkasten. Anzunehmen, dass weder im ersten, als auch im Revisionsverfahren keine Feststellungen über eine mögliche Verursachung des Todes durch den Angeklagten getrofffen wurden, halte ich für wenig wahrscheinlich, sogar für ausgeschlossen.

Gleichwohl: Wir beide kennen die schriftlichen Ausführungen der Gerichte nicht.
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn ein Gericht etwas nicht feststellen kann, so wie hier die Todesursache, dann schließt es damit Folter aus?
Diese Logik erschließt sich mir nicht.
Mir erschließt sich Deine Logik nicht. Nach Deiner Logik hat das Gericht auch nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, oder durch einen Raubtierangriff.

Was das Gericht aber mit Sicherheit geprüft hat: Starb die junge Frau infolge eines Fremdverschuldens? Und hier hat es (offenbar) festgestellt: Ein Fremdverschulden (durch den Angeklagten) kann zur Überzeugung des Gerichts nicht festgestellt werden.

Können wir uns darauf einigen, oder wollen wir hier weiter mit Verdächtigungen hantieren und damit trotz anderweiteiger Verurteilung des Angeklagten diesen Straftaten unterstellen?
Zitat von emzemz schrieb:Du willst aber dem Richter nicht eigene Vermutungen und Unterstellungen anlasten :D
Den Hinweis verstehe ich nicht. Ich verstehe auch nicht Deinen Versuch, dich über mein Posting lustig machen zu wollen.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

22.06.2020 um 12:06
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Mir erschließt sich Deine Logik nicht. Nach Deiner Logik hat das Gericht auch nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, oder durch einen Raubtierangriff.
Jetzt wird es aber schon albern :D Allein die Auffindesituation der Leiche verbietet derartige Szenarien.
Eine Einigung mit dir erscheint mir nicht erstrebenswert.


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22.06.2020 um 12:12
Zitat von emzemz schrieb:Jetzt wird es aber schon albern :D Allein die Auffindesituation der Leiche verbietet derartige Szenarien.
Was "gebietet" denn die Annahme, die Frau sei durch Folter ums Leben gekommen?

Die Berichterstattung der Medien? Die mutmaßliche Erklärung des Angeklagten gegenüber Polizeibeamten während einer paranoiden schizophrenen Phase?

Im Übrigen müssen wir uns hier keinesweges "einigen". Wir diskutieren mal mehr, mal weniger sachlich über das Thema.


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22.06.2020 um 13:15
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Was "gebietet" denn die Annahme, die Frau sei durch Folter ums Leben gekommen?

Die Berichterstattung der Medien? Die mutmaßliche Erklärung des Angeklagten gegenüber Polizeibeamten während einer paranoiden schizophrenen Phase?
Es geht darum, dass du behauptest, das Gericht habe Folter als Todesursache ausgeschlossen.
Hier kannst du deine Worte nochmal nachlesen:
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Einen Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod der jungen Frau, konnte das erkennende Gericht nicht feststellen.
Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".
Der Hauptgrund für die Revision war, die Schuldfähigkeit genauer zu beleuchten.
An den bereits im vorangegangenen Verfahren festgestellten Geschehnissen, also Folter, gab's letztendlich dann keine Zweifel, wie im Urteil festgestellt.

https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/revisionsprozess-um-bizarren-todesfall-endet-mit-geldstrafe_aid-51736063
Der Verurteilte habe die Frau damals wohl mit „einem peitschenartigen Gegenstand“ geschlagen, aber die genaue Todesursache sei nicht mehr feststellbar gewesen, sagte Richter Henning Kolf am Freitag in der Urteilsbegründung.

Der Mann sei im Frühsommer 2016 dann gegenüber der neuen Lebensgefährtin immer misstrauischer geworden, sagte Kolf. Schließlich habe er sie einem „Verhör unterzogen“, weil sie Gegenstände versteckt haben soll und „vom BND und von der Dorfbevölkerung auf ihn angesetzt war.“ Dabei habe er die junge Frau mit einer selbst gefertigten Peitsche geschlagen. Beide sollen auch Drogen konsumiert haben. In der Folge starb die Frau. Der Mann gab zwei Wiederbelebungsversuche an, hatte aber keine medizinische Hilfe geholt.

Der Verurteilte hatte Details der Vorfälle am Tag nach der Entdeckung gegenüber Polizisten berichtet. Die Beamten waren wegen einer Ruhestörung gerufen worden, da der Mann frühmorgens auf einem Blasinstrument spielte. Später im Revisionsprozess habe er das Ganze erst widerrufen und sich dann im Prozess „häppchenweise doch wieder eingelassen“, wie der Richter erläuterte.



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22.06.2020 um 13:28
Wenn ich mir Deine Postings in diesem Thread durchlese, dann kann ich keine Richtung erkennen. Allenfalls eine Bemühen darum, aufgrund des Studiums diverser Zeitungsartikel eine besondere Deutungshoheit über das Geschehene inne zu haben.

Warum man über Folter als Todesursache ernsthaft zu diskutieren versucht, erschlißt sich mir nicht, wenn das Gericht u.a. "nur" wegen Körperverletzung veruteilt hat.

Etwas "nicht ausschließen wollen" beinhaltet, quasi durch die Hintertür einen Verdacht aufrechtzuerhalten.

Kann man natürlich machen. Ich halte es für unredlich.


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22.06.2020 um 13:35
@RinTin

Du nennst es Deutungshoheit, ich nenne es sich sachkundig machen.
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Etwas "nicht ausschließen wollen" beinhaltet, quasi durch die Hintertür einen Verdacht aufrechtzuerhalten.

Kann man natürlich machen. Ich halte es für unredlich.
Damit wird der Richter leben können, wenn du sein Urteil für unredlich hältst.


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22.06.2020 um 13:40
Zitat von emzemz schrieb:Du nennst es Deutungshoheit, ich nenne es sich sachkundig machen.
Wurde eines der schriftlichen Urteile (1. Tatgerichtsurteil, Revionsurteil, 2. Tatgerichtsurteil) bisher veröffentlich? Wenn nein, dann halte ich das intenvisve Lesen von Zeitungsartiekln nicht für ein "Sachkundigmachen", sondern allenfalls für die Befriedigung eines Informationsinteresses.
Zitat von emzemz schrieb:Damit wird der Richter leben können, wenn du sein Urteil für unredlich hältst.
Unterstelle mir bitte nicht, dass ich das Urteil "der Richter" für unredlich halte.


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