Mikemyers schrieb:Damit wird sie auch für wenigstens 20 Jahre von der Bildfläche verschwinden.
Das glaube ich nicht. Sie hat ein Geständnis abgelegt, was nahezu lückenlos ist. Das wird vom Gericht eigentlich immer strafmildernd berücksichtigt.
Was mich an dem Prozess stört, ist, dass er so lange dauert. Ursprünglich für 10 Tage angesetzt, sind wir jetzt beim Fünffachen. Dabei gibt es kaum offene Fragen. Viel schwieriger wäre es doch gewesen, wenn beide Angeklagte geschwiegen hätten - was durchaus zu vermuten war. So liegt aber alles auf dem Tisch.
Der Prozess wurde von den Gutachten etwas ausgebremst.
Zwei Experten, drei Meinungen. Das kann sich jede der Parteien zunutze machen und ein Gegengutachten anfordern. Mir als Staatsanwalt hätte das erste Gutachten zum Gesundheitsstand von Susanne F. auch nicht gepasst, da bei einem vollendeten Mord leichter ein hohes Strafmaß gefordert werden kann. Also werden ein zweites und ein drittes Gutachten beauftragt, die besagen, dass F. hätte leben können, wenn man sofort Hilfe geholt hätte. So bleibt die Anklage bei Mord.
(Wobei ich grundsätzlich meine, dass das Nichthelfen bei einer Schwerstveletzung, die man selber herbeigeführt hat, zumindest Totschlag durch Unterlassen ist - ungeachtet, ob das Opfer hätte überleben können oder nicht, denn das kann man als Laie nicht beurteilen. Bei einer Schwerstverletzung muss man davon ausgehen, dass das Opfer ohne Hilfe sterben wird.)