@Rick_Blaine Danke für die Ausführungen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, war gestern das Hauptargument die Fluchtgefahr (die bei der ersten Anhörung zweitrangig war) weil Rouven inzwischen seinen Job verloren hat, er Deutscher ist und Familie in Deutschland hat.
Und weil sehr viel Material gefunden wurde “all over the place”, "40,000 images of child pornography throughout the home."
Ich nehme an, dass sich diese 40000 Bilder auf den USB-Stick im Wandschrank des "Master"-Schlafzimmers beziehen.
Da diese Information neu ist, frage ich mich, inwieweit sie stimmen muss, bzw ob die Richterin verpflichtet war, diese Aussage der Staatsanwaltschaft bei der Haftprüfung zu überprüfen.
Ich bezweifle zwar, dass die Staatanwaltschaft lügen darf, aber könnte sie die Wahrheit etwas dehnen, so dass es zwar stimmt, dass es einen USB-Stick gibt auf dem pornografisches Material gefunden wurde, darunter aber nur einige kinderpornografische Abbildungen, und bei der Anhörung lediglich der Eindruck erweckt wurde, alles sei kinderpornografisches Material?
Wie gesagt, bislang waren nur von knapp über Hundert Bildern die Rede, da wundert mich das schon, dass da plötzlich ein paar Tausend Fotos erwähnt werden.