bellady schrieb:Tut mir leid, wenn sich dass so anhört, aber letzterer müsse dann doch von diesem geplanten (?) Angriff außerhalb der Ortschaft gewusst haben, wenn er die Sterbende
beseitigt haben soll oder glaubt jemand , er sei da zufällig vorbei gekommen ?
Ich weiß nicht, was Du mit dieser Behauptung sagen willst. Das Gericht hat doch nur eine unbewiesene Behauptung aufgestellt, dass der Schwiegersohn die Leiche beseitigt haben soll aufgestellt, hat sie aber nicht beweisen können.
Ich persönlich glaube eher, dass hier das Gericht und die StA einen schweren juristischen Fehler nicht zugeben will und daher das Urteil der ganzen Öffentlichkeit in dieser Form verkauft hat. Wie gesagt, deutliches Zeichen ist, dass das Gericht von einer solchen Begründung heute nichts mehr wissen will und es wohl gesichert ist, dass so etwas gar nicht in der schriftlichen Urteilsbegründuing zu finden ist.
Aber es ist nicht nur das einzige Zeichen, was mich persönlich diesbzgl. stutzig gemacht hat, ist auch folgender Satz des Richters:
bellady schrieb am 28.02.2016:Weiter fragt der Richter, wieso man sich nicht Gedanken macht, wie eine DNA-Spur des Angeklagten an die Schuhe der Toten käme, statt stundenlang darüber zu rätseln, ob diese für eine Verhaftung und Anklage ausreiche.
Zum ersten Teil, man kann sich sicherlich Gedanken gemacht haben, aber das ist ja das eigentliche Problem von DNA-Spuren, man kann nicht ermitteln, wann diese Spuren an die Schuhe gekommen sind. Wenn mehrere Personen zusammen leben oder untereinander besuchen, dann ist es ganz normal, dass man auch DNA-Spuren des Freigesprochenen an den Schuhen findet. Bei welcher Begebenheit die dran gekommen sind, ist im nachhinein natürlich nicht wirklich feststellbar. Behauptuingen vor Gericht, wann die dran gekommen sein sollen, ist daher unsinnig und das wird der Richter auch ganz genau wissen, versucht aber den Freigesprochen und die Familie mit dieser Bemerkung auf diese Weise grundlos ins schlechte Licht zu rücken.
Warum geht er so vor? Die Antwort könnte sich aus dem zweiten Teil der Behauptung ergeben, denn der erste Teil stellt IMO eher ein Ablenkungsmänöver dar.
Denn etwas anderes stellt die Frage dar, ob die vorhandenen forensischen Ergebnisse eine U-Haft und einen Anklage überhaupt hätte begründen können. Das ist eine Frage, die man in einem Rechtsstaat stellen darf und diese Frage ein Rechtsstaat auch beantworten sollte, denn es geht um grundsätzliche Fragen. Diese Bemerkung zeigt aber, dass der Richter diese Frage nicht beantworten wollte. In Kombination dieses Satzes mit der Entlassung aus der U-Haft und dem Freispruch bestätigt eher einen solch groben Fehler der StA und Justiz.
@bellady Klar, wie Du schon schriebst, wir kennen alles nur aus der Presse und können nur aus dieser etwas interpretieren. Aber wenn man hier etwas offener heran geht, erkennt man auch schon aus der im allgemeinen gegen Angeklagte negativ eingestellte Presse schon, dass das Gericht hier die notwendige Fairness dem Freigesprochenen und der Familie gegenüber vermissen lässt und es Fehler der Justiz und StA unter den Teppich kehren will.
Ich weiß nicht, wo der Täter zu suchen ist. Aber wenn ich so etwas lese, was der Richter da gesagt haben soll, kommt es bei mir hoch. Denn solche Fehler sind in Wirklichkeit nicht fallbezogen sondern könnten zeigen, dass die StA und Gerichte viel zu schnell Menschen in U-Haft stecken und Anklage erheben. Um die Antwort um diese fallübergreifende Frage hat sich jedenfalls das Gericht mit Erfolg gedrückt, obgleich diese Frage offenbar an das Gericht gestellt wurde.