Der ungesühnte Mord an Vebronia Tabbo
26.02.2016 um 21:08Ich frage mich was hier noch diskutiert werden soll.
Aus der Zurückweisung der Dienstaufsichts-Beschwerde geht hervor, dass solche Beschuldigungen von Seiten des Gerichts gegen die Familie, Brüder und den Ehemann des Opfers nicht aus der ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht. Das muss man erstmal als Fakt ansehen.Sollte in der mündlichen Urteilverlesung so etwas gesagt worden sein, wäre das eine Behauptung ohne wirkliche Grundlage, sie müsste daher als nicht relevant angesehen werden. Es mag durchaus sein, dass der Vorsitzende hier einer Schwäche unterlegen war und eine persönliche Annahme behauptet hat, die aber offensichtlich durch die Fakten nicht gesichert ist.
Wenn das auch alles so sicher gewesen wäre, warum ist dann anschließend nicht der Ehemann zumindest wegen Körperverletzung angeklagt worden?
Es scheint auf der Hand zu liegen, auch das lässt sich wohl nicht beweisen und damit hätte es niemals in die Urteilsverkündung hereingehört.. Ob es Bestand dieser war, ist strittig und nicht aufgeklärt worden.
Wir können hier nicht besser urteilen als das Gericht und das will von der angeblichen Beschuldigungen heute nichts mehr wissen, denn dazu haben wir schon im entferntesten nicht die.notwendigen Informationen, die Diskussion halte ich daher für sinnlos.
Aus der Zurückweisung der Dienstaufsichts-Beschwerde geht hervor, dass solche Beschuldigungen von Seiten des Gerichts gegen die Familie, Brüder und den Ehemann des Opfers nicht aus der ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht. Das muss man erstmal als Fakt ansehen.Sollte in der mündlichen Urteilverlesung so etwas gesagt worden sein, wäre das eine Behauptung ohne wirkliche Grundlage, sie müsste daher als nicht relevant angesehen werden. Es mag durchaus sein, dass der Vorsitzende hier einer Schwäche unterlegen war und eine persönliche Annahme behauptet hat, die aber offensichtlich durch die Fakten nicht gesichert ist.
Wenn das auch alles so sicher gewesen wäre, warum ist dann anschließend nicht der Ehemann zumindest wegen Körperverletzung angeklagt worden?
Es scheint auf der Hand zu liegen, auch das lässt sich wohl nicht beweisen und damit hätte es niemals in die Urteilsverkündung hereingehört.. Ob es Bestand dieser war, ist strittig und nicht aufgeklärt worden.
Wir können hier nicht besser urteilen als das Gericht und das will von der angeblichen Beschuldigungen heute nichts mehr wissen, denn dazu haben wir schon im entferntesten nicht die.notwendigen Informationen, die Diskussion halte ich daher für sinnlos.