Palio schrieb:Woran erkennst du wegen des Zeugen "massive Verzögerungen"?
Da gebe ich gerne Aufschluss....
Diese Aussagen....
Palio schrieb:stefanclimbr15 schrieb am 11.11.2020:
D.H. in diesem screening kommt das Gericht bereits zu einer „tentative decison“ einem vorläufigen, nicht öffentlichen Urteil. Während dieser Zeit lautet die Eintragung immer noch „District 2 , unassigned“.
stefanclimbr15 schrieb am 11.11.2020:
Das Urteil selbst ist noch nicht bekannt, wird sich aber jetzt nicht mehr fundamental ändern.
..... machte ich am 11.11.2020, zwei Tage nach dem das Gericht (am 9. November) die Berufung als "submitted on the briefs" eingestuft hat. Das letzte Dokument ging bei Gericht am 26.6.2020 ein. Die Akte wurde dann am 29.6. an District 2 des Wisconsin Courts of Appeals geschickt.
Ich machte diese Aussagen nicht aus der hohlen Hand sondern aufgrund offizieller Angaben des Wisconsin Courts Of Appeals,
über dessen eigenes, übliches Vorgehen:https://wscca.wicourts.gov/appealHistory.xsl?caseNo=2017AP002288&cacheId=5C6CDA53DAF9EF180D0B7D3493E4BEA0&recordCount=5&offset=0&linkOnlyToForm=false&sortDirection=DESCDer neue Zeuge wurde gerichtserfasst durch eine Eingabe am 12. April 2021. Zu diesem Zeitpunkt waren vom 9. November aus, Obacht, 5 Monate und 3 Tage, abgelaufen, also noch KEIN halbes Jahr. Sogar nur 105 werk- bzw. Gerichtstage (Ein halbes jahr wären 182). Es ist durchaus denkbar dass das Urteil da schon bevorstand.
DANACH kam es zu Verzögerungen durch die Eingaben der StA, vom
23. und 27. April, die teilweise überhaupt keine Substanz haben, durch die aber eine Entscheidung im April über diesen Zeugen nicht mehr möglich war und sich nun entsprechend nach hinten schiebt. Wie groß die Verzögerung sein wird, wissen wir noch nicht. Die Eingabe und die Widersprüche führten ja zu einer Reihe neuer juristischer Argumente und Fragen, die das Gericht neu klären und bewerten muss.
Im Augenblick scheint es eher, dass das Gericht über Zellners Motion To Stay And Remand vom 12.4. nicht mehr gesondert entscheiden wird, sondern über ALLES in einem Aufwasch.
Natürlich ist es so, dass auch die Einbringung des Zeugen selbst verzögert hat, die hat aber ihre Ursache ja in einer Brady-Violation die zu untersuchen ist, was nur ein fact-finding court tun kann. Von diesem Zeugen weiss die Verteidugung aber erst seit Dezember 2020 und hat ihn danach über 4 Monate überprüft und durchleuchtet um sicherzugehen, dass seine Angaben stimmen. Diese (interne) Verzögerung war unumgänglich. Ursächlich dafür dass all DAS jetzt nötig war und nicht früher geschehen konnte, war, dass die zuständige Polizeibehörde den Anruf des Zeugen, im Jahr 2005, nicht dokumentiert, nicht aufgezeichnet, und die Information über ihn nie weitergegeben hat. Sollte man nicht vertauschen.
Übrigens macht sich hier keiner so richtig bewusst: Das juristische Gegenargument zu Zellners Berufungsantrag durch die StA war lediglich prozessrechtliche Unzulässigkeit. Will man mit diesem Argument ablehnen, geht das sehr schnell, weil eine ausführliche inhaltliche Befassung mit dem Gesamtmaterial dann gerade nicht notwendig ist. Solche Fälle räumt man bei Gerichten gern zeitig aus dem Weg, zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Mit anderen Worten, würde das Gericht dieser Argumentation folgen oder wäre ihr gefolgt hätten wir wohl LÄNGST ein ablehnendes Urteil. Offensichtlich wird sich aber inhaltlich befasst, und damit hat dieser Ansatz der StA wohl offensichtlich schon mal nicht funktioniert.
Insofern bleibt ein Ausgang zu Gunsten Averys hier im Augenblick noch immer die wahrscheinlichere Variante.