@Palio Es ist schon so wie ich beschrieben habe, nicht verwirren lassen. Es ist ein Statuswechsel, den Rick im Wesentlichen falsch beschrieben hat, und aus dem sich obige Ableitungen zwingend ziehen lassen.
Es lohnt sich dazu auch, den gesamten Verfahrensgang nachzulesen (
https://wscca.wicourts.gov/appealHistory.xsl?caseNo=2017AP002288&cacheId=5C6CDA53DAF9EF180D0B7D3493E4BEA0&recordCount=5&offset=0&linkOnlyToForm=false&sortDirection=DESC)
Die Unterlagen waren vollständig eingereicht am 26. Juni 2020
Drei Tage später am 29. Juni wurde das ganze Paket mit allen Eingaben an die zuständige Kammer des Wisconsin Court of Appeals gesendet (Drum steht da auch
„Record and Briefs Sent to District 2“)
Danach beginnt, wie es hier in den proceedings des appeals courts beschrieben ist (
https://www.wicourts.gov/ca/IOPCA.pdf (Archiv-Version vom 16.10.2020)) , das erste „Screening“ , eine sogenannte „preliminary review“. Die fand im gegebenen Fall zwischen dem 29. Juni und dem 9.11.statt, in den viereinhalb Monaten, als der Fall bereits bei der zuständigen Kammer lag.
„Screening“ bedeutet: In einer ersten Übersicht entscheiden die Richter ob die eingereichte Berufung/Revision entweder
A) Gleich summarisch zurückgewiesen wird, das sie ohne „merit“ ist (d.h. „offensichtlich unbegründet“ in unseren Termini)
B) Das Berufungsgericht ein eigenes Oral Argument, also eine Art Hearing anordnet. (War hier nicht der Fall, sonst wäre es eingetragen worden)
C) Wenn nicht erlässt das Gericht die Anordnung „submitted on the briefs“ (ein juristischer Fachausdruck der eben gerade NICHT bedeutet dass das alles jetzt erst vollständig eingereicht worden sei, sie Erläuterung hier:
https://docs.legis.wisconsin.gov/statutes/statutes/809/II/19/13/f/_5?up=1, unter 809.22 Rule (Oral argument).) und verzichtet daher auf eine mündliche Anhörung da das eingereichte Material bereits ausreichend ist.
D.H. in diesem screening kommt das Gericht bereits zu einer „tentative decison“ einem vorläufigen, nicht öffentlichen Urteil. Während dieser Zeit lautet die Eintragung immer noch
„District 2 , unassigned“. Es ist hier auch genau beschrieben
S.9 (11 pdf)
https://www.wicourts.gov/ca/IOPCA.pdf (Archiv-Version vom 16.10.2020)“(i) After a tentative decision is reached, the case is assigned by lot to a judge for the writing of an opinion. In the event the opinion is assigned to a judge representing the minority view, the opinion will be reassigned by lot to a member of the majority. After the tentative decision is reached, if the panel unanimously agrees on the decision and unanimously agrees that the resulting opinion should not be published pursuant to the criteria of WIS. STAT. RULE 809.23(1)(b) or that the resulting opinion will address and clarify solely an issue of appellate jurisdiction or procedure, the case may be assigned for a per curiam opinion. Such a case will be assigned by lot to a judge who will be responsible for the per curiam opinion.”Da dort jetzt nicht mehr „unassigned“ steht sondern,
"awaiting opinion/decision" ist die Zuordnung zu einem Richter bereits erfolgt, und ein vorläufiges Urteil wurde schon vom Panel getroffen.
Meine obigen Ableitungen sind daher völlig zutreffend.
Das Urteil selbst ist noch nicht bekannt, wird sich aber jetzt nicht mehr fundamental ändern.
Meine weiteren Ausführungen sind ebenfalls anhand der entsprechenden Eingaben (siehe Link zur Gerichtsdatenbank) überprüfbar.